Mit 1. September 2010 tritt die erweiterte Kennzeichnungspflicht für Lampen in Kraft. Denn traditionelle Glühlampen werden ja schrittweise vom Markt genommen. Alternativen wie Energiesparlampen, Eco-Halogenlampen und verstärkt auch LED-Lampen füllen die Lücken. Mit den neuen Lampentechnologien verliert die bisherige Vergleichsgröße Watt aber immer mehr an Aussagekraft.
„Die Angabe in Watt sagt zwar etwas über den Energieverbrauch aus, wie viel Licht eine Lampe erzeugt, verrät sie aber nicht. Da die verschiedenen Lampentypen unterschiedlich energieeffizient sind, sorgen spätestens ab 1. September 2010 ausführliche Produktinformationen auf den Verpackungen für bessere Orientierung beim Lampenkauf“, sagt Manfred Müllner, Geschäftsführer-Stv. des FEEI, zur erweiterten Kennzeichnungspflicht für Hersteller.
Ziel der ausführlichen Produktkennzeichnung ist es, den Verbrauchern zukünftig die wichtigen Informationen über die Lichtleistung und andere Eigenschaften von Lampen zu liefern. Neu ist, dass der sogenannte Lumenwert, der aussagt, wie viel Licht eine Lampe abgibt, die dominante Größe sein wird. Darüber hinaus führen die Hersteller aber auch eine Reihe weiterer Informationen an, wie z.B. zur Dimmbarkeit, Lebensdauer, Schaltzyklen oder auch Lichtfarbe. Bei Energiesparlampen findet man außerdem Angaben über eventuell enthaltenes Quecksilber und die Zeit bis zum Erreichen einer bestimmten Lichtleistung. „Für die Verbraucher werden die Neuerungen anfangs gewöhnungsbedürftig sein, doch sie bieten den entscheidenden Vorteil, dass alle Lampeneigenschaften transparent dargestellt werden und die Auswahl der richtigen Lampe für den richtigen Einsatzzweck umso leichter fällt“, so Müllner.
Lichtausbeute und Wirtschaftlichkeit
Mit der ausgewiesenen Lichtleistung in Lumen und der Angabe der elektrischen Leistung in Watt lässt sich die Lichtausbeute – das Verhältnis „Lumen zu Watt“ als Maß für die Wirtschaftlichkeit einer Lampe – leicht ermitteln. Je höher die Lichtausbeute, desto effizienter die Lampe. So hat eine traditionelle 60-Watt-Glühlampe eine Lichtleistung von etwa 710 Lumen. Teilt man diesen Wert durch die elektrische Leistung von 60 Watt erhält man einen Wert von rund 12 Lumen pro Watt (12 lm/W).
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