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Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel nach BGV A3, BetrSichV und TRBS 1201 - Teil 1

 
Gemäß § 2 (1) der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gelten Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen als Arbeitsmittel.

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel nach BGV A3, BetrSichV und TRBS 1201 - Teil 1
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Rechtliche und normative Grundlagen
Somit zählen die in der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A3 klassifizierten ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel und Geräte als Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV. Elektrische Geräte, die nicht als Arbeitsmittel gelten und innerhalb des Unternehmens verwendet werden wie z. B. Wasserkocher, Kaffeemaschinen, müssen jedoch gleichermaßen geprüft werden. Hiervon können Gefahren für die Beschäftigten ausgehen.

Nach § 3 (3) BetrSichV sind für Arbeitsmittel insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. Die nach § 10 BetrSichV geforderten Prüfungen, werden in der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1201 näher erläutert. Der Arbeitgeber hat die notwendigen Voraussetzungen für eine Prüfung zu schaffen. Personen, die von ihm mit der Prüfung beauftragt werden, müssen die Anforderungen als "Befähigte Personen" entsprechend der TRBS 1203 erfüllen. Dies kann die in der BGV A3 und in der DIN VDE 0701-0702 geforderte Elektrofachkraft (EFK) nach DIN VDE 1000-10 Abs. 3.2 sein. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gibt in der BGI / DGUV-I 5190 – "Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel – Organisation durch den Unternehmer“ dem Unternehmer hierzu ergänzende und erläuternde Hinweise.

Bei der Durchführung der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel sind die in der aktuell gültigen DIN VDE 0701-0702:2008-06 genannten Prüfverfahren für den Prüfer eine Grundlage, ggf. sind weitergehende Verfahren anzuwenden, um das normativ geforderte Schutzziel zu erreichen.

Anwendungsbereich der DIN VDE 0701-0702
Der Anwendungsbereich gilt für Prüfungen der elektrischen Sicherheit an Geräten mit Bemessungsspannungen bei Wechselspannung (AC) bis 1000 V, bei Gleichspannung (DC) bis 1500 V. Die Anwendung der Prüfverfahren führt zu einem rechtssicheren Nachweises, dass bei bestimmungsgemäßem Gebrauch der geprüften Geräte, keine Gefahr für den Benutzer oder die Umgebung entsteht. Die Prüfungen sind durchzuführen
  • nach Instandsetzung bzw. Änderung;
  • als Wiederholungsprüfung sowie
  • bei wieder in Verkehr gebrachten elektrischen Geräten.
DIN VDE 0701-0702 trifft auch Aussagen über die Grenzwerte, deren Einhaltung durch die Prüfungen nachzuweisen ist. Darüber hinaus besitzt sie auch Gültigkeit für die elektrische Ausrüstung von Geräten, die nicht ausdrücklich als elektrische Geräte bezeichnet werden (z. B. Gasthermen).
  • für Geräte, bei denen für das Instandsetzen, Ändern und/oder die Prüfungen spezielle Gesetze, Verordnungen oder Normen beachtet werden müssen (z. B. Geräte für Ex-Bereiche, den Bergbau oder medizinische elektrische Geräte);
  • für das üblicherweise bzw. in der Gebrauchsanleitung dem Benutzer eines Geräts gestattete Instandhalten wie z. B. das Auswechseln von Lampen, Startern oder Sicherungen.
Normativ geforderte Schritte des Prüfungsablaufs
An den ortsveränderlichen elektrischen Arbeitsmitteln bzw. Geräten sind die nachfolgenden Einzelprüfungen durchzuführen, soweit dies bei dem zu prüfenden Arbeitsmittel bzw. Gerät möglich ist.
  • Sichtprüfung
  • Messen
  • Funktionsprobe
  • Dokumentation und Auswertung
Dabei ist die nachfolgend angegebene Reihenfolge der durchzuführenden Einzelprüfungen einzuhalten. Kann eine Einzelprüfung nicht durchgeführt werden, ist vom Prüfer zu entscheiden, ob die Sicherheit des Prüflings trotzdem bestätigt werden kann. Die Entscheidung ist im Prüfbericht zu dokumentieren. Bei Überschreiten eines in der DIN VDE 0701-0702 ausgewiesenen Grenzwertes ist festzustellen, ob aufgrund von Produktnormen oder Herstellerangaben andere Grenzwerte gelten. Auch dieses muss vom Prüfer im Prüfbericht dokumentiert werden.

Quellenangabe:
Dipl.-Ing. Holger Bluhm
VdS-anerkannter Sachverständiger
zum Prüfen elektrischer Anlagen

Horst Schramm
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
BGHM Präventionsdienst
-Fachstelle Elektrotechnik-

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