"Ausnahme für Österreich?" titelte das Elektrojournal bereits in der Ausgabe 10/2011. Und genau so scheint es auch zu kommen. Die umstrittene, europaweite 0:1-Rücknahmepflicht für den Elektrohandel wird zwar umgesetzt, für Österreich gilt aber wahrscheinlich eine Ausnahmeregelung. Rot-weiß-rote Elektrohändler bleiben von der Schrottsammel-Bestimmung somit verschont. Neu wird künftig der grenzüberschreitende Handel innerhalb der EU gehandhabt.
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Als gemachtes Bett galt die 0:1-Regelung im Rahmen der neuen Elektroaltgeräte-Verordnung. Über 90 Prozent stimmten im EU-Plenum vor einem halben Jahr für die Verordnung, wie Julia Philipp, parlamentarische Referentin, zu Elektrojournal im Juni 2011 sagte. In Österreich stieß die Idee auf herbe Kritik. Der E-Handel darf jetzt wieder aufatmen. Es kommt wohl eine Ausnahmeregelung von der Rücknahme-Pflicht ohne Neukauf für EU-Mitgliedsstaaten, die bereits über ein entsprechend effizientes Sammelsystem verfügen. Die Beurteilung, ob das eigene Sammelsystem dem Vorgeschriebenen entspricht, obliegt den Mitgliedsstaaten selbst.
"Wohl eine Ausnahme"
"Das österreichische Umweltministerium wird voraussichtlich gemeinsam mit den Sozialpartnern eine entsprechende Prüfung vornehmen. Nachdem Österreich bereits über ein sehr gutes Sammelsystem verfügt, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass für unseren Handel eine Ausnahme von der 0:1 Rücknahmepflicht gemacht wird", sagt Richard Seeber, Umweltsprecher der Europäischen Volkspartei, im Gespräch mit Elektrojournal Online. Am österreichischen Elektrohandel geht der Schrottsammel-Kelch also wahrscheinlich vorüber.
Seeber weist aber darauf hin, dass der Kompromiss in den Mitgliedsstaaten korrekt umgesetzt und vom Plenum des Europäischen Parlaments und dem Rat der EU noch angenommen werden muss. Die Chancen, dass dies bei der formellen Abstimmung auch geschieht, stehen sehr gut. Zum einen begrüßt die polnische Ratspräsidentschaft den Kompromiss, zum anderen sagt Karl-Heinz Florenz, Berichterstatter des Europaparlaments: "Nach zähen Verhandlungen konnten wir dem Rat wesentliche Verbesserungen abringen.“ Es riecht also förmlich nach einer Einigung zwischen Parlament und Rat.
Die Rücknahme-Pflicht ohne Neukauf gilt, wenn keine Ausnahme gemacht wird, grundsätzlich unter der Bedingung, dass das zurückzugebende Altgerät kleiner als 25 Zentimeter ist und die Verkaufsfläche von Elektronikgeräten des jeweiligen Händlers mehr als 400 Quadratmeter beträgt. Im Oktober 2011 äußerte Bundesgremialobmann Wolfgang Krejcik im Gespräch mit Elektrojournal erstmals den Wunsch nach einer Ausnahmeregelung für Österreich.
Mehr internationale Konkurrenz für den E-Handel?
Vereinfachen möchten Rat und Parlament die nationalen Registrierungen für den Handel innerhalb der EU. "Künftig müssen Händler, die in einem anderen Mitgliedsstaat Waren anbieten möchten, keinen eigenen Sitz mehr in diesem Mitgliedsstaat haben. Es genügt die Benennung eines Rechtsvertreters, der dann für den Händler die Registrierung und sämtliche andere Prozedere übernimmt", so Seeber. Bei der Wahl des Rechtsvertreters kann auf bereits bestehende Strukturen, wie etwa die fünf österreichischen Sammelsysteme, zurückgegriffen werden. Auch die Registrierung selbst wird vereinfacht: Nunmehr ist genau geregelt, welche Informationen angegeben werden müssen. Diese sind EU-weit größtenteils identisch.
Regeln auch für den Online-Handel
Auch der Online-Handel unterliegt nun diesen Regeln. Bisher kam es vor, dass Online-Händler aufgrund der unterschiedlichen nationalen Regelungen in keinem einzigen Mitgliedsstaat registriert waren. Nun wurde klargestellt, dass auch Online-Händler für Geschäfte in anderen Mitgliedsstaaten einen Rechtsvertreter benennen und registriert werden müssen.
Die Europäische Kommission stellte übrigens einen Aktionsplan für den elektronischen Handel vor. 16 konkreten sollen den Anteil des elektronischen Handels am Einzelhandel (derzeit 3,4 %) sowie den Beitrag der Internetwirtschaft zum europäischen BIP (derzeit weniger als 3 %) bis zum Jahr 2015 verdoppeln.
Wolfgang Krejcik wünscht sich von der EU, dass sie ein Gesetz beschließt, das Unternehmen verpflichtet, bei grenzüberschreitenden Produkteinführungen lokale Abgaben zu entrichten.
Quelle: Elektrojournal