Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte erweitert, Ausnahmeregelung für Österreich in Aussicht

     
 

Einführung der sog. 0:1-Rücknahme beschlossen - Ausnahme für EU-Mitgliedsstaaten, die bereits über effektive Sammelsysteme verfügen, möglich

Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte erweitert, Ausnahmeregelung für Österreich in Aussicht
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Das EU-Parlament in Brüssel hat diese Woche erwartungsgemäß die Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte erweitert: Demnach müssen Handelsunternehmen zukünftig mit mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche Elektroaltgeräte vom Konsumenten zurücknehmen, auch wenn Sie dabei kein Neugerät verkaufen (0:1-Regelung). Diese Verpflichtung gilt nur dann, wenn die größte Kantenlänge des Rücknahmegerätes weniger als 25cm beträgt und der Händler Geräte wie das Rücknahmegerät verkauft (z.B. Handyrücknahme nur dann, wenn auch Handys verkauft werden).

Der Wirtschaftskammer Österreich und dem Bundesgremium des Elektro- und Einrichtungsfachhandels ist es jedoch nach mühsamer und sehr aufwendiger Lobby-Arbeit auf allen relevanten Ebenen gelungen, in diese EU-Regelung einen wichtigen Passus hineinzureklamieren: Sollte ein europäisches Land bereits jetzt über eine gut funktionierende Rücknahmeorganisation für Elektroaltgeräte verfügen, muss diese neue Erweiterung der Rücknahmepflicht nicht umgesetzt werden.

Wolfgang Krejcik, Obmann des Bundesgremiums Elektro- und Einrichtungsfachhandel der WKÖ und Vorsitzender des Aufsichtsrates der Elektroaltgeräte Koordinierungsstelle Austria GmbH, unterstreicht: „ Österreich befindet sich mit seinen Rücklaufquoten für Elektroaltgeräte seit Jahren im Spitzenfeld aller EU-Mitgliedsstaaten. Mit 9 kg Elektroaltgeräte pro Jahr und Einwohner sammeln wir beispielsweise ein Mehrfaches vieler anderer europäischer Länder. Wir sind daher sehr zuversichtlich und haben dazu bereits auch wichtige Signale empfangen, dass für österreichische Händler die Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte nicht erweitert werden wird“, so Krejcik.

Quelle: WKO

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