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Energieausweis für Gebäude in Oberösterreich

Energieausweis für Gebäude in Oberösterreich

Effizienz steigern und Transparenz erhöhen

Energieeffizienz steigern & Transparenz erhöhen ENERGIEAUSWEIS für Gebäude in Oberösterreich

ENERGIEAUSWEIS für Gebäude in Oberösterreich Energieeffizienz steigern und Transparenz erhöhen Den Energieausweis für Gebäude gibt es in Europa schon einige Jahre, in Oberösterreich bereits seit der gesetzlichen Einführung im Jahr 1999. Mit aktualisierten und neuen gesetzlichen Regelungen auf europäischer, Bundes- und Landesebene gibt es aber einige wichtige Ergänzungen und Neuerungen, die in Oberösterreich ab 1. 7. 2017 gelten. Was ist der Energieausweis? Der Energieausweis   ist eine Art Energie-“Typenschein“ für ein Gebäude  ist eine Urkunde und ein Gütesiegel für die Energie-Qualität von Gebäuden und Wohnungen  macht den Energiebedarf und die Energieeffizienz von Gebäuden “sichtbar“  ermöglicht mehr Transparenz, Vergleichbarkeit und Wettbewerb - für Planer/innen & Errichter/innen, für Eigentümer/innen &     Vermieter/innen, für Kauf- und Mietinteressent/innen   zeigt Energiesparpotenziale auf und gibt Impulse für die energetische Optimierung von Gebäuden  ist notwendig bei baubehördlichen Verfahren und bei Verkauf/Vermietung eines/er Gebäudes/Wohnung Wann wird für ein/e Gebäude/Wohnung ein Energieausweis benötigt?   bei Neubau, Zubau oder Umbau sowie bei einer größeren Renovierung eines Gebäudes     Lt. Oö. Baurecht; größere Renovierung: Eine Renovierung, bei der mehr als 25 % der Oberfläche der Gebäudehülle einer Renovierung unterzogen werden, es sei denn, die    Gesamtkosten der Renovierung der Gebäudehülle und der gebäudetechnischen Systeme betragen weniger als 25 % des Gebäudewerts, wobei der Wert des Grundstücks,    auf dem das Gebäude errichtet wurde, nicht mitgerechnet wird.     bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung eines Gebäudes oder Nutzungsobjektes/Wohnung      Lt. Bundes-Energieausweisvorlagegesetz EAVG   für Immobilien-Inserate in Druckwerken und elektronischen Medien     Lt. EAVG; in der Anzeige sind der Heizwärmebedarf (HWB SK ) und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor (f GEE ) des Gebäudes oder des Nutzungsobjekts anzugeben, gilt sowohl     für den Verkäufer, den Vermieter/Bestandgeber als auch für den von diesem beauftragten Immobilienmakler   für den verpflichteten Aushang von Energieausweisen    Bei Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr sind die beiden ersten Seiten des Energieausweises von der Eigentürmerin oder vom Eigentümer bei einer konditionierten     Brutto-Grundfläche von mehr als 500 m 2 , sofern ein Energieasuweis vorhanden ist, und bei einer konditionierten Brutto-Grundfläche von mehr als 250 m 2 , sofern die     Gebäude von Behörden genutz werden an einer gut sichtbaren Stelle im Bereich des Haupteinganges auszuhängen. Wer muss den Energieausweis vorlegen?   jede/r, der ein Gebäude neu-, zu- oder umbaut oder größer renoviert  jede/r, der ein Gebäude oder einen Teil davon (= Nutzungsobjekt, z.B. eine     Wohnung) verkauft, vermietet oder verpachtet – also der Verkäufer oder die   Vermieterin   jede/r, der ein Gebäude oder Nutzungsobjekt inseriert; diese Pflicht gilt sowohl     für den Verkäufer oder Bestandgeber (z. B. Vermieter) als auch für den von    diesem beauftragten Immobilienmakler   Eigentümer/innen von Gebäuden mit Aushangpflicht Wer erstellt den Energieausweis? Energieausweise sind von qualifizierten und befugten Personen auszustellen.Eine Liste von Ausstellern finden Sie z. B. auf www.ctc-energie.at

Was steht im Energieausweis? Der Energieausweis für Wohngebäude enthält:   ein Deckblatt mit den vier wichtigsten Kennzahlen auf einen Blick (siehe nächste Seite)   den Heizwärmebedarf des Gebäudes und einen Vergleich zu Referenzwerten  den Warmwasser-Wärmebedarf  den Haushaltsstrombedarf  den Heiztechnik-Energiebedarf des Gebäudes  den Endenergiebedarf des Gebäudes  den Primärenergiebedarf des Gebäudes (auch aufgeteilt auf erneuerbare und nicht erneuerbare Energie)  den Gesamtenergieeffizienzfaktor  die CO 2 -Emissionen des Gebäudes   Empfehlungen für Maßnahmen Der Energieausweis für Nicht-Wohngebäude enthält zusätzlich:   den Kühlbedarf des Gebäudes  den Energiebedarf für die haustechnischen Anlagen und zwar getrennt für Heizung, Kühlung, mechanische Belüftung sowie     für die Beleuchtung des Gebäudes Bei Nicht-Wohngebäuden wird zwischen den folgenden Gebäudekategorien (Kategorie 1–12) unterschieden:Bürogebäude, Kindergarten und Pflichtschulen, Höhere Schulen und Hochschulen, Krankenhäuser, Pflegeheime, Pensionen,  Hotels, Gaststätten, Veranstaltungsstätten, Sportstätten, Verkaufsstätten, Hallenbäder   Wie schaut der Energieausweis aus? Der Energieausweis besteht aus einer ersten Seite mit der Effizienzskala, einer zweiten Seite mit detaillierten  Energie- und Gebäude-Daten und einem mehrseitigen Anhang. Form und Inhalt des Energieausweises sind genormt, der Energieaus-weis ist eine Urkunde mit den entsprechenden rechtlichen Auswirkungen. Im Anhang sind detailliert anzugeben: die verwendeten Normen und Richtlinien, die angewendeten normgemäßen Vereinfachungen,  die verwendeten sonstigen Hilfsmittel, nachvollziehbare Ermittlung der geometrischen, bauphysikalischen und haustechnischen Ein-gabedaten sowie Empfehlung von Maßnahmen – ausgenommen bei Neubau bzw. unmittelbar nach vollständig durchgeführter großer  Renovierung –, deren Implementierung den Endenergiebedarf des Gebäudes reduziert und technisch und wirtschaftlich zweckmäßig ist. Wie lang gilt ein Energieausweis? Zehn Jahre ab Ausstellung. “Alte“ Energieausweise gelten bis höchstens zehn Jahre nach dem Datum der Ausstellung weiterhin als Energieausweise, auch wenn diese noch weniger Daten umfassen. Brauchen alle Gebäude einen Energieausweis? Ein Energieausweis wird bei Neubau, größerer Renovierung, Verkauf, Vermietung oder Verpachtung für praktisch alle Gebäude-Typen benötigt, also für Wohngebäude und für Nicht-Wohngebäude (öffentliche Gebäude, gewerbliche Gebäude, Industriebauten etc.). Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen (z.B. für Gebäude, die nicht beheizt werden oder für Gebäude mit höchstens 50 m 2  oder Gebäude, die  keiner Gebäudekategorie zugeordnet werden können). Ein Energieausweis pro Gebäude? Der Energieausweis wird grundsätzlich für das gesamte Gebäude erstellt, kann aber auch für eine einzelne Wohnung oder ein  Geschäftslokal (Nutzungsobjekt) innerhalb eines Gebäude erstellt werden. Sollte es in einem Gebäude mehrere Nutzungszonen  (z.B. Wohnbereich und Geschäftsbereich) geben, sind für diese getrennte Ausweise zu erstellen.

So werden Sie   kostenlos  Energie- kosten los: Hotline: 0800-205-206 Ihr schneller Draht zum guten Rat! Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden Unabhängig vom Energieausweis gibt es eine Reihe von bautechnischen Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, z. B.:   Anforderungen an Bauteile (maximale U-Werte für einzelne Bauteile)  Anforderungen an den Heizwärmebedarf und den Kühlbedarf  Allfällig Anforderungen an den Gesamtenergieeffizienzfaktor  Anforderungen an den Endenergiebedarf  Benchmark-Werte für die Beleuchtung bei Nicht-Wohngebäuden  Anforderungen an Luft- und Winddichtheit  die Vermeidung der sommerlichen Überwärmung und von Wärmebrücken  ein Verbot von Elektro-Direktheizungen  Vorrang für alternative Systeme: beim Neubau und größerer Renovierung von Gebäuden muss vor Baubeginn die technische,     ökologische und wirtschaftliche Realisierbarkeit des Einsatzes von hocheffizienten alternativen Systemen, sofern verfügbar, in    Betracht gezogen, berücksichtigt und dokumentiert werden.   Anforderungen an den erneuerbaren Anteil Anforderungen an den erneuerbaren Anteil Die Anforderung des Mindestmaßes von Energie aus erneuerbaren Quellen müssen bei Neubau und größerer Renovierung eines  Gebäudes erfüllt werden. Dieses ist erfüllt wenn   Hocheffiziente alternative Energiesysteme eingesetzt werden, das sind:   - dezentrale Energieversorgungssysteme auf der Grundlage von Energie aus erneuerbaren Quellen  - Kraft-Wärme-Kopplung  - Fern-/Nahwärme oder Fern-/Nahkälte, insbesondere, wenn sie ganz oder teilweise auf Energie aus erneuerbaren Quellen beruht      oder aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen stammt  - Wärmepumpen.   Nutzung erneuerbarer Quellen außerhalb der Systemgrenzen „Gebäude“ (z.B. 50% durch Biomasse, Wärmepumpe, erneuerbare    Fernwärme, hocheffiziente Fernwärme)   Nutzung erneuerbarer Quellen durch Erwirtschaftung von Erträgen am Standort oder in der Nähe (z.B. 10% Solarthermie, PV,     Wärmerückgewinnung, bzw. Kombinationen) Sind die Regeln für den Energieausweis österreichweit einheitlich? Ja und Nein: die Inhalte, Berechnungsvorschriften und Anforderungen werden in jedem Bundesland durch Landesgesetze geregelt.  Es wurden aber gemeinsame technische Richtlinien und Normen ausgearbeitet, die viele Bundesländer übernommen haben.  Einige Bundesländer weichen in ihrer Gesetzgebung aber von diesen ab. Weitere Informationen: OÖ Energiesparverband sowie Land Oberösterreich, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft/Abteilung Umweltschutz und  Direktion Inneres- und Kommunales Berechnungs- und Rechtsgrundlagen im Detail: Oö Bautechnikgesetz, Oö Bauordnung, Oö Bautechnikverordnung,  Energieausweis-Vorlage-Gesetz, OIB-Richtlinie 6 und dazugehörige Normen,  Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Einfamilienhaus Musterstraße 11 4020 123/4 Linz 1 2 3 4 Wohngebäude Fam. Muster 2017 Linz 45203 266 1. 7. 2017 Wärmeverluste durch Gebäudehülle Wärmeverluste durch Lüftung Warm-wasser solareGewinne interneGewinne Anlagenverluste Umwandlung Nutzenergie Endenergie P rimärenergie 2 18 5 Energieausweis Oberösterreich – Beispiel Wohngebäude 1   HWB Ref, SK Der Heizwärmebedarf (HWB Ref, SK ) beschreibt den erforder- lichen Refernz Energiebedarf am Standort eines Gebäudes (ohne Wäremrückgewinnung), um in einem Gebäude eine Raumtemperatur von 20° C herzustellen bzw. zu erhalten.Ref ... ReferenzSK ... Standortklima 2   PEB SK Der Primärenergiebedarf (PEB SK ) des Gebäu des schließt   die gesamte Energie für den Bedarf im Gebäude, ein-schließlich des Aufwandes für Herstellung und Transport des jeweils eingesetzten Energieträgers, mit ein. Der Pri-märenergiebedarf ermöglicht eine ganzheitliche Betrach-tung des Energieflusses und kann zur Verbesserung der Effizienz der Energiever sorgung und zur Auswahl eines Energieträgers herangezogen werden.  3   CO 2 SK Diese Kennzahl stellt die gesamte dem Endenergiebedarf zuzurechnenden Kohlendioxidemissionen einschließlich jener für Transport und Erzeugung eines Energieträgers sowie aller Verluste dar.  4   f GEE Der Gesamtenergieeffizienzfaktor (f GEE ) beschreibt die   Effizienz des Gebäudes inkl. der haustechnischen Anlagen. Diese Kennzahl setzt den Endenergiebedarf eines Gebäu-des in Beziehung zu einem Referenzwert (entspricht dem Stand der Bautechnik von 2007). Je kleiner dieser Wert ist, umso effizineter ist das Gebäude in seiner Gesamtheit. Ein Haus der Energieeffizienzklasse A++ hat z. B. einen Faktor unter 0,55, ein schlecht gedämmtes, nicht sanier-tes Gebäude liegt bei einem Wert größer 2,5. Ein Gebäude nach der Bautechnikgesetzgebung 2007 gebaut, mit  Referenzheizanlage, entspricht einem f GEE  von 1 (100 %). 5   Nutzenergie Darunter versteht man die Energieformen nach der letz-ten technischen Umwandlung. Wenn Sie mehr wissen wollen ...   Der OÖ Energiesparverband ist eine Einrichtung des Landes Oberösterreich     und die Anlaufstelle für produktunabhängige Energieberatung.   Im Rahmen einer Energieberatung durch den OÖ Energiesparverband erhalten     Haushalte, Betriebe und Gemeinden wertvolle Informationen und Tipps rund um    Energieeffizienz, erneuerbare Energien und innovative Technologien.   Die produktunabhängige Energieberatung ist für Haushalte kostenlos und kann     unter 0800-205-206 angefordert werden, Betriebe unter 0732-7720-14381    (25% Kostenbeitrag).

Energieeffizienz steigern & Transparenz erhöhen 200,0 m 2 1,41 m 0,71 0,27 W/m 2 K 650,0 m 3 NF 3452 Kd 190 d –14,9 °C 20 °C 6 7 8 9 10 1314 18 11 19 160,0 m 2 460,0 m 2 mittelschwer RTL mit WRG ––– 1. 7. 2017 30. 6. 2027 2 34 17 16 15 1 50,0 kW/m 2 a erfüllt erfüllterfüllt 0,90alternatives Energiesystem 38,728,757,80,42 8.1526.0452.555 10.127 3.285 12.04515.109 3.912 11.197 737 1.216 40,830,212,850,61,1816,460,275,519,656,0 3,7 0,42 6,1 8 10 13 12 4 18 Energieausweis Oberösterreich – Beispiel Wohngebäude 6  Brutto-Grundfläche: konditionierte (z.B. beheizte)   Fläche entsprechend der Definition in der ÖNORM B 1800 und OIB-Leitfaden. 7  Bezugs-Grundfläche: 80% der Brutto-Grundfläche (bei  Wohngebäuden); Rechengröße zur Bestimmung der haus-technischen Verluste. 8  Die Kompaktheit (A/V) ist ein Wert, der von Größe und  Form des Gebäudes abhängt (“Oberflächen-Volumsverhält-nis“) und den Grenzwert für den spezifischen Heizwärmebe-darf (HWB) bestimmt. Der Kehrwert ist die sog. “charakte-ristische“ Länge (l c ). 9  Zur Berücksichtigung des Standortklimas wird Österreich  in sieben Klimaregionen eingeteilt. NF bedeutet  “Klimaregion Nord-Föhngebiet“, außerdem gibt es in Ober-österreich noch die “Region Alpine Zentrallage (ZA)“ sowie “Region Nord (N)“. 10  Heiztage sind jene Tage, an denen die mittlere Außentem- peratur unterhalb der Heizgrenze liegt. Mit den Heizgradt-agen wird das Standortklima genauer beschrieben: je höher die Zahl der Heizgradtage, desto kälter ist es. 11  Die Grenzwerte, die gemäß Baugesetz mindestens   erfüllt werden müssen und mit dem Referenzklima (RK) be-rechnet werden. 12  Der Heizwärmebedarf (HWB Ref, RK ) wird mit dem Refe- renzklima ohne Wärmerückgewinnung berechnet. 13  Der spezifische Heizwärmebedarf (HWB) wird standort- unabhängig als HWB RK  auf Basis eines angenommenen öster- reichweiten Durchschnittsklimas (Referenzklimas) und stand-ortbezogen als HWB SK  (pro m 2  beheizter Brutto-Grundfläche)  berechnet. 14  Der Warmwasserwärmebedarf (WWWB) bezeichnet den  durchschnittlichen Norm-Energiebedarf für Warmwasser. 15  Der Heizenergiebedarf (HEB) ist der Endenergie bedarf,  der für die Heizungs- und Warmwasser versorgung aufzu-bringen ist. 16  Die Energieaufwandszahl e AWZ, H  ist die Verhältniszahl  zwischen dem Heizenergiebedarf und dem Wärmebedarf (Endenergie zu Nutzenergie) 17  Der Haushaltsstrombedarf (HHSB) wird mit einem  durchschnittlichen genormten Wert angegeben. 18  Der Endenergiebedarf (EEB) ist jene Energiemenge, die  dem Energiesystem des Gebäudes für Heizung, Warmwas-ser und Strom zugeführt werden muss. Wichtig für Energie-kosten. 19  Der Energieausweis muss von einer qualifizierten und  befugten Person erstellt werden. Nähere Informationen und Energieberatung: OÖ EnergiesparverbandLandstraße 45, 4020 Linz T: 0732-7720-14860, Fax: [email protected], www.energiesparverband.at,  ZVR 171568947