Händlerauswahl

Wählen Sie den Händler aus, den Sie für Ihren Einkauf nutzen möchten.

Händler

Gautzsch
Empfohlener Händler
Lichtzentrale
Limmert
Leitfaden Energieaudit nach EN 16247-1 - Tipps für Unternehmen
WKO

Leitfaden Energieaudit nach EN 16247-1 - Tipps für Unternehmen

Der Leitfaden des WIFI Unternehmerservice orientiert sich an der Praxis der Durchführung eines Energieaudits nach der ÖNORM EN 16247.

Energieaudit nach EN 16247-1 Tipps für Unternehmen WIFI Unternehmerservice der Wirtschaftskammer Österreich  

Impressum Medieninhaber und Herausgeber: WIFI Unternehmerservice der Wirtschaftskammer Österreich,    Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien Text: DI Gabriele Brandl, DI Mag. Konstantin Kulterer, Mag. Petra Lackner, Österreichische Energieagentur – Austrian Energy Agency, Wien Layout: Inhouse GmbH | Media  Druck: Paul Gerin GmbH & Co KG, 2120 Wolkersdorf  Auflage: 2., aktual. Auflage, 2000 Stück, Stand: Dezember 2014 Verlags- und Herstellungsort: Wien Bestellservice und Download: T  05 90 900-4522, E  [email protected],  W  www.unternehmerservice.at/publikationen WIFI-Schriftenreihe Nr. 350 Das WIFI Unternehmerservice ist ein Team des WIFI der Wirtschaftskammer Österreich. Es bereitet neue Themen auf, die für Unternehmen in Zukunft wichtig werden.  www.unternehmerservice.at Normen sind erhältlich bei Austrian Standards plus GmbH:  www.austrian-standards.at Gendering: Soweit im Text personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt  sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Copyright: Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit Quellenangabe und   vorheriger Rücksprache. Haftungsausschluss: Alle Angaben erfolgen, trotz sorgfältigster Bearbeitung, ohne Gewähr und Haftung des Medieninhabers. 2    ENERGIEAUDIT

Allgemeine Anforderungen an ein Energieaudit nach EN 16247-1   ......   Seite 4 Qualifikation eines Energieauditors   ......   Seite 6 Geheimhaltung und Objektivität   ......   Seite 7 Ziel und Umfang eines Energieaudits   ......   Seite 8 Erhebung möglicher Förderungen   ......   Seite 9 Ablauf eines Energieaudits   ......   Seite 10 Bericht   ......   Seite 21 Inhalt Der Begriff „Energieaudit“ wird auch unter Fachleuten nicht einheitlich verwendet: Einmal wird darunter ein erster Energiecheck eines Unternehmens verstanden, ein anderes Mal ein Internes Audit gemäß der internationalen Norm ISO 50001 „Energiemanagement- systeme“ und wieder ein anderes Mal technische Detailanalysen von Energieaspekten. „Audit“ ist ein Begriff, der in vielen Unternehmen nicht besonders gerne gehört wird: Interne oder externe Qualitätsaudits, Umweltaudits, Arbeitssicherheitsaudits, Lieferan-tenaudits, Kundenaudits – um nur einige gängige Audits in Unternehmen zu nennen – bedeuten für die Mitarbeiter im Allgemeinen zusätzliche Arbeit, für die oft nur wenig Zeit vorhanden ist. Viele Mitarbeiter fühlen sich durch diese Audits auch „kontrolliert“. Deshalb wird in Unternehmen der Ausdruck mitunter vermieden und stattdessen z.B. von Ist- oder Potenzialanalyse gesprochen. Der Begriff „Audit“ kommt aus dem Englischen und bedeutet „Prüfung“. Das zugrunde liegende lateinische Verbum „audire“ bedeutet zunächst „hören“. Ein geschulter und er-fahrender Energie-Auditor überprüft also einen energierelevanten Prozess und hinterfragt den sachlichen Kontext dazu bei den verantwortlichen Personen im Unternehmen. Die Tätigkeit eines Auditors ist dabei das Zuhören und das aktive Hinterfragen von relevanten Punkten im Energiebereich.  Dieser Energieaudit-Leitfaden soll Unternehmen, Energieauditoren, Energieberatern und anderen interessierten Personen einen Überblick über die Inhalte eines Energieaudits gemäß der EN 16247-1 „Allgemeine Anforderungen“ geben und auch Best-Practice-Bei-spiele dazu aufzeigen. Energieaudit nach   EN 16247-1 Tipps für Unternehmen 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Tipps für die Umsetzung    3

Mit der  Norm EN 16247-1 werden die allgemeinen Anforderungen und die Qualitätskriterien für ein Energieaudit definiert. Sie ist anwendbar auf alle Unternehmen, unabhängig von deren Branche und Größe. Durch die EN 16247-1 nicht abgedeckt sind individuelle Privatwohnungen, also Haushalte. Im Zusammenhang mit der EN 16247-1 ist ein Energieaudit eine technische Analyse: Sowohl der Energieeinsatz als auch der Energieverbrauch werden systematisch analysiert und Maß-nahmen abgeleitet, die den Energieverbrauch senken und die Energieeffizienz – unter Be-rücksichtigung der Kosten – erhöhen. Eine Steigerung der Energieeffizienz bedeutet, dass ein Unternehmen mit dem gleichen Energieaufwand den Nutzen (z.B. Produktion) erhöht oder mit weniger Energieaufwand den gleichen Nutzen erreicht. Inhaltlich werden mit der EN 16247-1 allgemeine Anforderungen an die Qualifikation des Ener-gieauditors, die Durchführung des Energieaudits – den Energieauditprozess – und auch an die Dokumentation festgelegt.  Die schematische Darstellung zeigt die Abschnittsgliederung der Norm und den zeitlichen Ablauf in der Praxis: Gliederung EN 16247-1 Einleitender Kontakt Auftaktbesprechung Datenerfassung Analyse Außeneinsatz Berichterstattung Ziel und Umfang Förderungen Ablauf in der Praxis Tätigkeiten vor dem  Außeneinsatz bzw. der  Begehung Tätigkeiten  während des  Außeneinsatzes bzw. der Begehung Tätigkeiten  nach dem  Außeneinsatz bzw. der Begehung Allgemeine Anforderungen  an ein Energieaudit nach  EN 16247-1 4    ENERGIEAUDIT

Ein Energieaudit kann sowohl von internen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch von einem externen Energieauditor (Energieberater) durchgeführt werden, je nachdem, ob das Fachwissen und die zeitlichen Ressourcen intern vorhanden sind oder extern zugekauft werden müssen.  Die EN 16247- 1 ist Teil einer Normenreihe mit dem Titel „Energieaudits“. Teil 1 der Normen-reihe legt die allgemeinen Anforderungen an ein Energieaudit fest, die Teile 2–4 die speziellen Anforderungen an Energieaudits für Gebäude, Industrieprozesse und den Transport. Teil 5 beinhaltet genauere Qualifikationsanforderungen an Energieauditoren.  Übersicht zur Normenreihe EN 16247   ■ Energieaudits Teil 1: Allgemeine Anforderungen - EN 16247-1   ■ Energieaudits Teil 2: Gebäude - EN 16247-2    ■ Energieaudits Teil 3: Prozesse - EN 16247-3   ■ Energieaudits Teil 4: Transport - EN 16247-4   ■ Energieaudits Teil 5: Qualifikationsanforderungen an Energieauditoren - EN 16247-5 (Entwurf) Nicht zu verwechseln ist ein Energieaudit gemäß EN 16247 mit einem Internen Audit gemäß der Norm ISO 50001 „Energiemanagementsysteme“. Während ein Energieaudit eine technische Analyse der energetischen Leistung ist, ist ein internes Audit gemäß ISO 50001 ein systema-tischer Überwachungsprozess, in dem überprüft wird, inwieweit die Anforderungen der ISO 50001 erfüllt sind. Dies beinhaltet neben technischen Aspekten insbesondere auch organisato-rische Festlegungen. Ein Konnex zwischen der ISO 50001 und der Normenreihe EN 16247 ist insofern gegeben, als die ISO 50001 eine sogenannte „Energetische Bewertung“, also eine technische Analyse der Energieaspekte vorsieht. Die „Energetische Bewertung“ ist die Status-Erhebung von Energie-effizienz, Energieverbrauch und Energieeinsatz, wobei in weiterer Folge geeignete Verbesse-rungsmaßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden sollen. Im Rahmen dieser energetischen Bewertung und Maßnahmenableitung kann die EN 16247-Normenreihe als Leitfaden herange-zogen werden. Internationale NormAuf ISO-Ebene wurde zum Thema „Energieaudit“ die folgende Norm veröffentlicht:   ■ ISO 50002 Energy audits - Requirements with guidance for use Tipps für die Umsetzung    5

Mit der EN 16247-1 ist ganz allgemein definiert, dass Energieauditoren den lokalen Richtlinien und Empfehlungen entsprechend qualifiziert sein müssen. Die Qualifizierung von Energieau-ditoren wird in Österreich  im Bundes-Energieeffizienzgesetz und den Durchführungsbestim-mungen geregelt. Die gesetzlichen Vorgaben für Qualitätsstandards und Verpflichtungen für Energieauditoren gehen ebenso über die Norm hinaus wie auch bestimmte Anforderungen an ein Energieaudit. Mit dem Teil 5 der EN 16247 „Qualifikationsanforderungen an Energieauditoren“ sind auch auf der Ebene der europäischen Normung Vorgaben geplant.  Wichtige Anforderungen an die Qualifikation von Energieauditoren sind jedenfalls die Ausbil-dung und die Erfahrung im Energiebereich. Dazu kommen regelmäßige Fortbildungen, um den Wissensstand laufend dem Stand der Energietechnik anzupassen und immer „einen Schritt voraus zu sein“. Der Energieauditor muss die gesetzlichen Vorgaben im Bereich Energie kennen und sollte wissen, welche Energieberatungsförderungen es gibt bzw. welche Förderungen für energie-technische Maßnahmen existieren.  Die erforderliche Qualifikation der Energieauditoren hängt stark mit der Branche des audi-tierten Unternehmens und mit dem Ziel des Energieaudits zusammen: Ist das Ziel des Ener-gieaudits ein erster Energiecheck, um einen allgemeinen Überblick über alle Energieverbrau-cher zu bekommen, erfordert das ein breites, allgemeines Wissen im Bereich Energie. Eine technische Energieanalyse eines Prozesses erfordert wiederum ein ganz spezielles fachliches Detailwissen. Qualifikation eines   Energieauditors  6    ENERGIEAUDIT

Geheimhaltung und Objektivität spielen vor allem im Rahmen von Energieaudits durch externe Berater eine Rolle. Wird ein externer Energieauditor mit der Durchführung eines Energieaudits beauftragt, so muss er sich zur Geheimhaltung der vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Daten und In-formationen verpflichten. Für Unternehmen ist es empfehlenswert, den externen Energieaudi-tor bereits beim einleitenden Kontakt eine Vertraulichkeitserklärung unterschreiben zu lassen. Daten dürfen keinesfalls ohne Zustimmung des auditierten Unternehmens weitergegeben bzw. veröffentlicht werden. Bei der Auswahl und Beauftragung eines externen Energieauditors sollte auch darauf geachtet werden, dass die Objektivität des Energieauditors gewährleistet ist. Der externe Energieauditor muss sich immer bewusst sein, dass die Unternehmensinteressen des auditierten Unterneh-mens im Mittelpunkt stehen. Geheimhaltung und   Objektivität Tipps für die Umsetzung    7

Beim ersten Kontakt legt der Energieauditor in Abstimmung mit der Unternehmensleitung das Ziel und den Umfang des Energieaudits fest. Dies kann z.B. im Rahmen eines Telefongesprächs oder in einem persönlichen Gespräch erfolgen. Erhebung des ZielsDer Energieauditor klärt zu Beginn, warum das Energieaudit durchgeführt werden soll: Geht es darum, Gesetzen zu entsprechen, oder gilt es, eine Konzernstrategie einzuhalten bzw. Kun-denvorgaben zu erfüllen? Ist es das Ziel, einen allgemeinen Überblick über die energetische Leistung eines Unternehmens zu bekommen, oder soll eine technische Detailanalyse z.B. eines Prozesses oder einer Querschnittstechnologie durchgeführt werden? Die Gründe für ein Ener-gieaudit können in der Praxis vielfältig sein. Erhebung des UmfangsAuch der Umfang des Energieaudits muss zu Beginn erhoben werden. Was bzw. welchen Bereich soll das Energieaudit umfassen? Geht es darum, den gesamten Standort zu auditieren oder nur einen bestimmten Teilbereich bzw. Produktionsprozess?  Auch eine Abschätzung des zeitlichen Umfangs ist notwendig, wobei die Dauer eines Energie-audits von der Größe und dem Ziel bzw. dem Umfang des Energieaudits abhängt. Weiters ist abzuklären, wann der beste Zeitpunkt für ein Energieaudit ist. Das Energieaudit muss während des Normalbetriebs durchgeführt werden, um aussagekräftige Ergebnisse zu bekommen. Wurde in der Vergangenheit noch kein umfassender Energiecheck durchgeführt, ist es auf jeden Fall empfehlenswert, das Energieaudit in zwei Schritten durchzuführen: 1.  Schritt: ERSTER ENERGIECHECKZunächst sollte ein erster Energiecheck, ein erster Scan der energetischen Leistung des gesamten Unternehmens durchgeführt werden. Ergebnis daraus sollte ein Überblick über die wesentlichen Energieverbraucher und damit eine Übersicht über die Einsparpotenziale auch hinsichtlich der Einbeziehung erneuerbarer Energieträger sein. 2.  Schritt: DETAILANALYSEAbgeleitet von dem Erstcheck sollten in den Bereichen, in denen Einsparpotenziale identifiziert wurden, technische Detailanalysen durchgeführt werden. Wurde beispielsweise in einem er-sten Energiecheck in einem Dienstleitungsbüro die Beleuchtung als wesentlicher Energiever-braucher mit Einsparpotenzial identifiziert, so wird aufbauend auf den Erstcheck eine Detail-analyse durchgeführt.  Ziel und Umfang eines   Energieaudits 8    ENERGIEAUDIT

Bereits im Zuge des einleitenden Kontakts sollte der Energieauditor das auditierte Unterneh-men über mögliche Beratungs- oder Investitionsförderungen informieren. Wird um eine ener-gierelevante Förderung angesucht, so muss das Förderansuchen je nach Projektart entweder nach Fertigstellung oder vor Beginn der Umsetzung eines Projektes eingereicht werden. Die folgenden Förderprogramme sollten hinsichtlich möglicher Förderungen durchforstet werden.   ■ Investitionsförderungen der Kommunalkredit Public Consulting – KPC (Umweltförderung Inland):    www.umweltfoerderung.at     ■ Geförderte Beratungsleistungen für Energiethemen in den einzelnen Bundesländer- programmen:     www.wko.at/energieeffizienz Erhebung möglicher   Förderungen Tipps für die Umsetzung    9

Ein Energieaudit umfasst im Wesentlichen:   ■ Energiedatenerhebung   ■ Einsicht in relevante Dokumente (vorab und während des Energieaudits)   ■ Begehung des Standortes   ■ Befragung von verantwortlichen Mitarbeitern   ■ Ermittlung der wesentlichen Energieverbraucher   ■ Analyse der Energiedaten   ■ Bericht über die wesentlichen Inhalte des Energieaudits und Verbesserungsvorschläge  Wird das Energieaudit intern durchgeführt, so sollten zuerst ein oder mehrere verantwortliche Mitarbeiter als Energieauditor/en bestellt werden. Einem externen Energieauditor muss jeden-falls ein unternehmensinterner Ansprechpartner zur Seite gestellt werden, der den externen Berater unterstützt. Die Tätigkeiten im Rahmen des ersten Energiechecks lassen sich in 3 Schritte unterteilen:1.  Tätigkeiten vor dem Außeneinsatz bzw. der Begehung2.  Tätigkeiten während des Außeneinsatzes bzw. der Begehung3.  Tätigkeiten nach dem Außeneinsatz (Analyse und Bericht) 6.1  Tätigkeiten vor dem Außeneinsatz bzw. der Begehung Folgende Tätigkeiten bzw. Erhebungen empfehlen sich bereits vor der Begehung:   ■ erste Datenerhebung    ■ erste Datenanalyse   ■ Erhebung der Schnittstellen zu den Bereichen Umwelt- und Arbeitnehmerschutz    ■ Planung der Begehung   ■ Planung von energierelevanten Messungen Erste DatenerhebungBei der ersten Datenerhebung muss Einsicht in relevante Dokumente genommen werden bzw. müssen Daten aus verschiedenen Bereichen erhoben werden.  Ablauf eines Energieaudits 10    ENERGIEAUDIT

Allgemeine Daten:   ■ Mitarbeiteranzahl   ■ verantwortliche Personen im Energiebereich wie z.B. Energiemanager, Produktionsleiter, Instandhaltungsleiter, Elektriker, Facility Manager, Einkaufsleiter, Schulungsleiter, Umwelt-manager, Dampfkesselwärter   ■ Betriebszeiten (z.B. Schichtbetrieb, Wochenendbetrieb)   ■ bereits vorhandene Managementsysteme, definierte energierelevante Prozesse, Prozess-Flowcharts, usw.   ■ geplante Änderungen, die den Bereich Energie beeinflussen werden (z.B. Bau einer neuen Produktionshalle, Outsourcing von Bereichen)   ■ geplante oder durchgeführte Maßnahmen im Bereich Energieeffizienz oder erneuerbare Energien   ■ Ergebnisse von Energieberatungen bzw. von Energieaudits aus der Vergangenheit   ■ Energieträgerabrechnungen der letzten Jahre (vollständige Kopien der Originale) bzw. Tabelle mit erhobenen Energieverbräuchen   ■ Lieferverträge mit den Energielieferanten (Kopien)   ■ Lageplan bzw. -pläne des Standorts   ■ allgemeine Angaben zur Mobilität und Transport (z.B. interne Logistik, Logistikdienstlei-stungen und Dienstreisen)   ■ energieeffizienter Einkauf   ■ Bezugsgrößen (nach Möglichkeit monatsweise): typische Zahlen, die die Auslastung des Betriebes darstellen (z.B. Umsatz, Produktion)   ■ Parameter, die den Energieverbrauch beeinflussen (z.B. Produktionsmenge, beheizte Flä-chen, Mitarbeiterverhalten, Außentemperatur): Beispiele für Verbraucher in  einem Büro Beispiele für Parameter, die den Energieverbrauch   beeinflussen können Beleuchtung BelichtungTagesarbeitszeitMitarbeiter (manuelles Ein- und Ausschalten der Be- leuchtung) Heizung AußentemperaturMitarbeiter IT TagesarbeitszeitMitarbeiter (manuelles Ein- und Ausschalten der Bild- schirme) Klimaanlage Außentemperatur Tipps für die Umsetzung    11

Anlagenrelevante Daten und Fuhrpark:   ■ Hauptverbraucher und Geräte- /Maschinenlisten mit technischen Beschreibungen   ■ Informationen zu Heiz- und/oder Dampfkessel, Kälteanlage und Druckluftanlage (soweit die Anlagen im Unternehmen vorhanden sind)   ■ Liste des Fuhrparks mit technischen Angaben (z.B. Antriebsart) Gebäuderelevante Daten:   ■ Baujahr, bereits durchgeführte Sanierungen   ■ Energieausweis (falls vorhanden)   ■ Gebäudeeigentümer und Nutzerstruktur In der Praxis gibt es vor allem für externe Energieauditoren die Herausforderung, vorab die rele-vanten Informationen und Dokumente zu bekommen. Dem zu auditierenden Unternehmen muss klar gemacht werden, dass eine Vor-Ort-Erhebung bzw. Standortbegehung nur optimal abge-wickelt werden kann, wenn vorab relevante Informationen und Daten bekanntgegeben werden. Bei neuen Kunden sollte der externe Energieauditor daher im Rahmen der ersten Datenanalyse ein persönliches Gespräch mit dem Kunden suchen.  Erste Datenanalyse Die erste Dokumenteneinsicht liefert bereits wichtige energierelevante Informationen:   ■ eingesetzte Energieträger für Strom und Wärme   ■ Gesamtenergieverbrauch nach Energieträgern und Zeitraum   ■ Energiekosten nach Energieträgern und Zeitraum   ■ Einsatz erneuerbarer Energieträger   ■ Zusammensetzung des Strommix   ■ Höhe der CO 2 -Emissionen   ■ wesentliche energierelevante Prozesse Sind Erfahrungswerte den Energieverbrauch betreffend oder Branchenkennzahlen bzw. Bench-marks zum Vergleich der Energiedaten bekannt, kann bereits eine erste Datenanalyse durchge-führt werden. 12    ENERGIEAUDIT

Schnittstellen zu den Bereichen Umwelt- und Arbeitnehmerschutz Vor der Begehung müssen Wechselwirkungen zu den Bereichen Umweltschutz und Arbeitnehmer-schutz geklärt werden. Nachzufragen ist auch, ob im Energiebereich bereits Schnittstellen zu an-deren Umweltthemen identifiziert wurden, wie z.B. Kälteanlagen - eingesetztes Kältemittel. Neben der Auswirkung auf die Leistungszahlen einer Kälteanlage und damit ihre Effizienz sollte bei der Maßnahmenableitung auch das Treibhauspotenzial eines Kältemittels berücksichtigt werden. Es muss auch vorab abgeklärt werden, ob eine persönliche Schutzausrüstung im Rahmen der Begehung erforderlich ist (z.B. Tragen von Sicherheitsschuhen, Gehörschutz) bzw. ob es für die Begehung Vorgaben seitens des Arbeitnehmerschutzes gibt wie z.B. Zutrittsverbote, Bereiche mit Explosionsgefahr, und ob eine Sicherheitsunterweisung vorab erforderlich ist. Planung der Begehung Unabhängig davon, ob das Energieaudit durch einen internen oder externen Energieauditor durchgeführt wird, muss der Ablauf der Begehung geplant werden. Damit wird sichergestellt, dass die verantwortlichen Mitarbeiter über das Energieaudit informiert sind und auch Zeit für ein Gespräch haben. Gibt es im Unternehmen Schichtbetrieb, ist es empfehlenswert, auch für die Nachtschicht ein Energieaudit anzusetzen. Das Energieauditteam sollte nicht zu viele Auditoren umfassen, empfehlenswert sind max. zwei Auditoren. Ein zu großes Energieauditteam kann Unbehagen bei den Auditierten hervorrufen. Plant der Energieauditor, das Nutzerverhalten und Informationen von Mitarbeitern im direkten Gespräch vor Ort an der Maschine bzw. Anlage nachzufragen, sollte vorab überprüft werden, ob die Arbeitsumgebung dies zulässt und ob nicht z.B. der Lärmpegel zu hoch ist. Der Energieauditor sollte in Abstimmung mit der Unternehmensleitung und den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern  einen Energieauditplan erstellen. Wegzeiten müssen entspre-chend eingeplant werden. Tipps für die Umsetzung    13

Beispiel für einen ERSTEN ENERGIECHECK-Plan: Kick off Meeting: 15.4.20..Bereich Teilnehmer Uhrzeit Ort Themen Präsentation: Was  ist ein Energieaudit  und wie wird   es ablaufen? Geschäftsleitung,  Abteilungsleiter,  Meister, Betriebsrat,  interessierte Mitar- beiter 15.00 – 16.30 Großes   Besprechungs- zimmer Energieaudit  Inhalt und Ablauf Ansprechpartner für das  Energieaudit Datum des Energiechecks: 20.4.20.. Umfang: gesamter Standort inkl. Außenanlage und Lagerhalle Energieauditoren: Max Mustermann (extern), Heinz Müller (intern)Bereich Teilnehmer Uhrzeit Ort Themen Geschäftsleitung Geschäftsleitung 09.00 – 09.30 Geschäfts- leitung Büro Ziele im Bereich Energie,  geplante Änderungen,  Dokumentation der Ergeb- nisse (Berichtsformat), Präsentation der Ergeb- nisse Produktion Abteilungsleiter 09.30 – 11.00 Abteilungs- leiter Büro Ziele im Bereich Energie,  energierelevante Anlagen,  Energiemessungen, Pro- bleme im Bereich Energie,  Ideen für Verbesserungen Produktion Mitarbeiter in  der Produktion 11.00 – 13.30 Produktion Erhebung vor Ort,  Nutzerverhalten, Ideen   für Verbesserungen Pause 13.30 – 14.00 Querschnitts- technologien inkl.  Außenbereich und  Lagerhalle Mitarbeiter vor Ort Instandhaltungs- leiter Facility Manager 14.00 – 16.00 Gesamter  Standort Erhebung vor Ort,  Nutzerverhalten, Ideen   für Verbesserungen Präsentation der Ergebnisse: 18.6.20.. Präsentation der  Ergebnisse durch  die Energieaudi- toren Geschäftsleitung Abteilungsleiter Meister Betriebsrat 16.00 – 17.00 Großes   Besprechungs- zimmer Ergebnisse des Ener- giechecks, Feedback  der Teilnehmer, weitere  Vorgehensweise 14    ENERGIEAUDIT

Weiters ist es empfehlenswert, vor der Begehung Erhebungsbögen und Checklisten vorzube-reiten, die auf die Systeme, Prozesse und Ausrüstungen abgestimmt sind, damit während des Audits keine Punkte zur genaueren Erhebung der energierelevanten Daten vergessen werden. Die Erhebungsbögen bzw. Checklisten sollten sowohl allgemeine Punkte zur Erhebung tech-nischer Grunddaten als auch Hinweise auf mögliche Energiesparpotenziale beinhalten.  Erhebungsbögen und Checklisten für den ERSTEN ENERGIECHECK Eine Checkliste, die als Vorlage für eine erste Potenzialanalyse herangezogen werden kann, ist die Broschüre „Energieeffizienz -Tipps für Unternehmen“ (Hrsg. WIFI Unternehmerservice). Erhebungsbögen und Checklisten für die DETAILANALYSE Für Detailanalysen können die Normen  EN 16247 Teil 2 bis 4 herangezogen werden:   ■ Energieaudits Teil 2: Gebäude -  EN 16247-2    ■ Energieaudits Teil 3: Prozesse -  EN 16247-3   ■ Energieaudits Teil 4: Transport -  EN 16247-4 Erhebungsblätter für Detailanalysen zu den Bereichen Druckluft, Pumpen, Ventilatoren/Lüf-tungssysteme, Dampfsysteme, Kältesysteme und IT-Infrastruktur und Beleuchtung sind auf der klimaaktiv-Website zu finden (www.klimaaktiv.at). Ankündigung der Begehung  Wird das Energieaudit durch einen externen Energieberater durchgeführt, ist es auf jeden Fall empfehlenswert, die Begehung durch den Energieberater vorab im Unternehmen anzukündigen (entsprechend den internen Kommunikationsstrukturen am Anschlagbrett, im Intranet, usw.). Mustertext für Aushang am Anschlagbrett: „Am 20.4.20xx wird eine Energie-IST-Erhebung durchgeführt. Herrn Mustermann von der Firma xy wird diese in Zusammenarbeit mit Herrn Müller durchführen. Er wird Einsicht in relevante Dokumente nehmen und Gespräche mit Ihnen führen. Bitte um Unterstützung!“ Unterschrift der Geschäftsleitung Tipps für die Umsetzung    15

Planung von Messungen Messungen sind zwar laut der EN 16247-1 nicht verpflichtend, aber im Rahmen von Detailanaly-sen bzw. aufgrund gesetzlicher Bestimmungen meist erforderlich. Häufig wird beim ersten Energiecheck zunächst erhoben, welche Messpunkte im Betrieb vorhanden sind oder welche Energieverbraucher bereits an einen Energiezähler angeschlos-sen sind. Informationslücken werden dann durch energierelevante Messungen im Rahmen der Detailanalyse geschlossen. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:   ■ Zweck der Messung und erforderliche Messausrüstung   ■ Messausrüstung: Durchführung bzw. Überprüfung erforderlicher Kalibrierungen bzw. Eichungen   ■ Zeitraum der Messung   ■ Zeitplan für die Installation und Demontage der Messausrüstung 6.2 Tätigkeiten während des Außeneinsatzes bzw. der Begehung Die Tätigkeiten während des Außeneinsatzes bzw. der Begehung dienen der genaueren Daten-erhebung. Der Energieauditor soll: …sich an den vereinbarten Zeitplan halten:    ■ Einhalten des Zeitplans gemäß Vereinbarung bzw. Energieauditplan   ■ Änderungen und Abweichungen vom Zeitplan sollten an die betroffenen Mitarbeiter bzw. Auditteilnehmer kommuniziert werden. …dokumentieren:    ■ relevante Punkte (z.B. Notizen aus den vorbereiteten Checklisten und Erhebungsbögen)    ■ energierelevante Dokumente, in welche Einsicht genommen wurde   ■ Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mit denen gesprochen wurde   ■ Mitarbeiterideen in Rücksprache mit und unter Angabe der Mitarbeiter   ■ Verbesserungspotenziale 16    ENERGIEAUDIT

…kommunizieren:    ■ befragte Mitarbeiter darüber informieren, was notiert wird    ■ Mitarbeiter befragen, was aus ihrer Sicht energierelevant ist, wo sie Energieeinsparungen sehen und ob sie Ideen für Verbesserungen haben   ■ optimale Fragetechnik: Offene Fragen, die nicht mit ja oder nein zu beantworten sind, er-leichtern den Auditprozess.   ■ erste Verbesserungsvorschläge zur Diskussion stellen …beobachten und das Nutzerverhalten hinterfragen:   ■ Wird die Beleuchtung nach Möglichkeit abgeschaltet?   ■ Wird die Stellung der Rollos in den Büroräumen den Belichtungsverhältnissen angepasst?   ■ Werden Leckagen bzw. Abweichungen vom Normalbetrieb gemeldet?   ■ Werden Lüftungen bei Nichtbedarf abgeschaltet?    ■ Wie ist die Einstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Thema Energiesparen?  …fotografieren:   ■ Das Fotografieren relevanter Begehungspunkte, Anlagen, Typenschilder, etc. erleichtert später die Beschreibung im Bericht.   ■ fotografieren jedoch nur mit dem Einverständnis des auditierten Unternehmens ...energierelevante Prozesse und Parameter erheben:   ■ Hauptverbraucher: Erhebung der thermischen und elektrischen Leistung, der Betriebszeiten (Tag, Woche und über das Jahr) und der durchschnittlichen Auslastung.    ■ Bei Öfen, Trocknern und anderen (thermischen) Prozessen sollten die Temperatur und die Menge der Abluft bestimmt werden. …Messungen durchführen:   ■ Die Messungen sollten in Abstimmung mit anderen relevanten Bereichen durchgeführt wer-den, z.B. sollte bei Strommessungen Rücksprache mit der IT-Abteilung gehalten werden.   ■ Beim An- und Abschließen der Messegeräte und während der Messung müssen alle Aufla-gen des Arbeitnehmerschutzes beachtet werden. Der Auditierte soll:    ■ sich kooperativ verhalten und den Energieauditor unterstützen    ■ relevante Dokumente vor und während des Energieaudits zur Verfügung stellen Tipps für die Umsetzung    17

6.3 Tätigkeiten nach dem Außeneinsatz bzw. der Begehung Nach der Datenerhebung und dem Außeneinsatz müssen die Daten analysiert, das Verbesse-rungspotenzial abgeleitet und in einem Bericht dargestellt werden. Datenanalyse Für die Datenanalyse gibt es in der Norm EN 16247-1 genaue Vorgaben an den Mindestinhalt:   ■ Die Datenanalyse muss eine Bilanzierung der Energieflüsse sowohl auf der Verbrauchs- als auch auf der Versorgerseite beinhalten. Dies kann verschieden dargestellt werden, z.B. in Form einer Tabelle, eines Sankey-Diagramms oder als Tortendiagramm. Anbei ein Beispiel für ein Tortendiagramm zur Veranschaulichung der detaillierten Darstellung der Aufteilung des Stromverbrauchs bezogen auf die Anwendungen bzw. Verbraucher (Quelle: klima:aktiv ProTool): Büro, Verwaltung6 % Kühlaggregate11 % Elektrowärme12 % Pumpen20 % Antriebe30 % Druckluft4 % Ventilatoren8 % Licht9 % 18    ENERGIEAUDIT

  ■ Die Beziehung zwischen dem Verbrauch und den Faktoren, die ihn beeinflussen, muss um-fassend dargestellt werden, z.B.: Energie-  verbraucher Einflussparameter Anpassungsfaktor Verbesserungs- potenzial Stromverbrauch Klima- anlage für das Büroge- bäude Außentemperatur Kühlgradtage Außenrollos   montieren Mitarbeiter Vollzeitäqui- valent (VZÄ) m² klimatisierte  Fläche Mitarbeiterschulung Um einen Vergleich der erhobenen Daten mit zukünftigen Daten zu ermöglichen, sind die Energieverbräuche auf die Anpassungsfaktoren zu beziehen, das bedeutet z.B. den Energiever-brauch der Klimaanlage in einer Zeitperiode um die Kühlgradtage zu bereinigen. Diese Daten/Kennzahlen können dann als Ausgangsbasis bzw. „Baseline“ für einen Datenvergleich mit zukünftigen Daten herangezogen werden.   ■ Zur Analyse der Energiedaten müssen auch tatsächliche und/oder Referenzindikatoren als Vergleichswerte herangezogen werden. Das können entweder historische Energiever-brauchsdaten oder veröffentlichte Benchmarks z.B. Branchenkennzahlen sein.     ■ Eine Analyse von Effizienzänderung und Energienachfrage über die Zeit muss Verände-rungen darstellen: Durch den Vergleich mit historischen Daten können Veränderungen in Bezug auf die Effizienz und die Energienachfrage dargestellt werden.    ■ Die Zuverlässigkeit der Energiedaten sollte im Rahmen der Datenanalyse auch überprüft werden. Plausibilitätsprüfungen werden z.B. durchgeführt, indem die gemessenen Werte einer Hochrechnung gegenübergestellt werden. Tipps für die Umsetzung    19

Als Ergebnis der Analyse müssen Energieeinsparmöglichkeiten aufgezeigt werden. Dabei sind folgende Punkte wichtig:   ■ Bestimmung und Quantifizierung von möglichen Energieeinsparungen: Wirtschaftlichkeits-berechnungen bedürfen normalerweise recht umfangreicher Informationen auch über die Kosten der vorgeschlagenen Maßnahmen. Erfahrene Energieberater mit entsprechender Branchenerfahrung können aber bereits im Rahmen des ERSTEN ENERGIECHECKS eine grobe Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, z.B. die Darstellung der Amortisationsdauer, anstel-len. Im Rahmen der DETAILANALYSE ist eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der vorge-schlagenen Maßnahmen ein wichtiger Teil des Energieaudits. Wichtig ist dabei auch der Vergleich mit alternativen Einsparlösungen.    ■ Bei der Ableitung von Verbesserungsvorschlägen sind technische Wechselwirkungen zu be-rücksichtigen, z.B. kann eine Wärmerückgewinnung für eine Kälteanlage den Wirkungsgrad der Kälteanlage verschlechtern. Auch Wechselwirkungen zu anderen Bereichen wie dem Arbeitnehmerschutz müssen berücksichtigt werden. Das ist z.B. beim Thema Beleuchtung relevant, da in den Arbeitnehmerschutz-Rechtsvorschriften Vorgaben an die Beleuchtungs-stärke beinhaltet sind. 20    ENERGIEAUDIT

Die Vorgaben an den Inhalt des Berichts sind mit der EN 16247-1 genau festgelegt. Dokumen-tiert werden müssen die Ergebnisse des Energieaudits, die Maßnahmen bzw. Verbesserungs-potenziale; der Bericht enthält auch eine Zusammenfassung. Berichtsdetails:    ■ kurze Beschreibung des auditierten Unternehmens und der geprüften Objekte   ■ Ziel und Umfang des Energieaudits   ■ Name des Energieauditors bzw. Namen der Energieauditoren: Bei der Durchführung des Audits durch ein Energieauditteam ist auch anzugeben, welcher Energieauditor welche Aufgabe hatte.   ■ Datum des Energieaudits: Wurde das Energieaudit gemäß einem dokumentierten Energieauditplan durchgeführt, so ist anzugeben, ob der Zeitplan eingehalten werden konnte oder ob es Abweichungen davon gegeben hat.   ■ Angabe von Normen, Vorschriften, Regelwerken, Branchenleitfäden, die für das Energie-audit herangezogen wurden   ■ Angaben zu den Checklisten und Erhebungsbögen, die für das Energieaudit herangezogen wurden   ■ Teilnehmer (seitens des Unternehmens) am Energieaudit    ■ Verbesserungsvorschläge der Mitarbeiter   ■ positive Bemerkungen  Alle Daten, die im Rahmen der Datenerhebung und Datenanalyse ermittelt wurden, müssen dargestellt oder darauf verwiesen werden, unter genauer Angabe, wo die Daten abgelegt bzw. nachzulesen sind. Sehr empfehlenswert ist es, die Energiedaten für den Bericht in Form von Diagrammen oder Grafiken zu visualisieren. Werden Energiedaten hochgerechnet, müssen die Annahmen angegeben werden. Bei Mes-sungen ist es erforderlich, den gesamten Messaufbau, die verwendete Messausrüstung sowie die getroffenen Aussagen zu beschreiben. Erforderlichenfalls muss in Bezug auf die Mess-instrumente auf das Kalibriergutachten verwiesen werden. Werden Einheiten umgerechnet, müssen die Umrechnungsfaktoren angegeben werden (z.B. CO 2 -Äquivalenzfaktoren). Die abgeleiteten Energieeinsparempfehlungen inkl. der Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Berücksichtigung möglicher Förderungen müssen ebenfalls dokumentiert und mit einer Pri-orisierung versehen werden. Energieeinsparempfehlungen können z.B. in einer Tabellenform und mittels Ampelsystem zur Prioritätenreihung dargestellt werden. Bericht Tipps für die Umsetzung    21

Beispiel für Energieeinsparempfehlungen im Bereich Dampferzeugung (Detailanalyse): Nr. Priorität Maßnahme Einsparpotential für den genannten  Bereich 1 HOCH Brennertausch/O 2 -Regelung 2% des Gasverbrauchs (auf Basis des Gasver- brauchs im Jahr 20..) 2 MITTEL Isolierung von Rohrleitungen  und Armaturen 1% des Gasverbrauchs (auf Basis des Gasver- brauchs im Jahr 20..) 3 GERING Controlling der Dampfmen- genmessung 1% des Gasverbrauchs (auf Basis des Gasver- brauchs im Jahr 20..) Verwendete Unterlagen wie Checklisten und Erhebungsbögen sollten im Anhang zum Bericht angeführt werden. In der Zusammenfassung sollten sowohl die Stärken des auditierten Unternehmens im Ener-giebereich als auch wesentliche Verbesserungspotenziale und Ergebnisse dargestellt werden.  Externe Energieauditoren sollten den Bericht nochmals mit dem internen Ansprechpartner des auditierten Unternehmens abstimmen. Danach wird der Bericht an die Unternehmenslei-tung übermittelt. Innerhalb des Unternehmens sollte der Bericht auch an alle am Energieaudit beteiligten Personen verteilt werden. Umsetzung der Energieeinsparempfehlungen Die Umsetzung der Energieeinsparempfehlungen muss ebenfalls geplant werden.Beispiel: Maßnahme Nr. ToDo Zuständig Bis wann Status in % 1 Brennertausch/O 2 - Regelung Instandhaltungsleiter 30.8.20.. 10 % erledigt 2 Isolierung von Rohrlei- tungen und Armaturen Instandhaltungsleiter 31.10.20.. 0 % erledigt 3 Controlling der Dampf- mengenmessung Dampfkesselwärter 22.12.20.. 0 % erledigt 22    ENERGIEAUDIT

Präsentation der Ergebnisse Der Energieauditor muss die Ergebnisse des Energieaudits in einem geeigneten Rahmen prä-sentieren.  Empfehlenswert ist es, die Ergebnisse aus dem Bericht zumindest der Unternehmensleitung und allen weiteren Personen mit Energieverantwortung im Unternehmen zu präsentieren, z.B. dem Instandhaltungsleiter, den Produktionsleitern und Einkaufsleiter. Die Dauer der Präsen-tation sollte zwei Stunden nicht überschreiten. Im Rahmen der Präsentation müssen auch etwaige Fragen und der Bedarf eines weiteren Energieaudits diskutiert werden. Die Ergebnisse des Energieaudits sollten auch in geeigneter Form an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens weitergeleitet werden.  Kontinuierlicher Verbesserungsprozess Energieaudits sollten in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden, damit der kontinuier-liche Verbesserungsprozess sichergestellt wird. Im Folgeaudit wird überprüft, ob die Energie-einsparempfehlungen des letzten Energieaudits auch tatsächlich umgesetzt wurden und den erwarteten Einspareffekt gebracht haben. Es wird auch erörtert, ob es Hinweise auf mögliche weitere Energieeinsparpotenziale gibt. Tipps für die Umsetzung    23

Wer hilft Ihnen weiter?   ■  Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für geförderte Energieberatungen Sie möchten sich ausführlicher über Energieaudits informieren und eine Experten- meinung einholen?  Wenden Sie sich an die Servicepartner des WIFI Unternehmerservice in der   Wirtschaftskammer Ihres Bundeslands. Dort erhalten Sie Informationen zu  geförderten Beratungen und Förderprogrammen. Kontakte unter: www.wko.at/energieeffizienz    ■  Ansprechpartner im WIFI Unternehmerservice    Wirtschaftskammer Österreich   DI Dr. Christian Spindelbalker   T 05 90 900-3065   E [email protected]   ■ Energieeffizienz online    Aktuelle Informationen, Publikationen und Links im Internet unter:    www.wko.at/energieeffizienz