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Bedienen und Erhalten des ordungsgemäßen Zustandes von elektrischen Anlagen
Eine Informationsbroschüre des Kuratoriums für Elektrotechnik
Bedienen und Erhalten des ordnungsgemäßen Zustandes von elektrischen Anlagen
________________________________________________ Seite 2 __________________________________________________ Strom sieht man nicht,hört man nicht undriecht man nicht Wir gehen heute so selbstverständlich mit dem elektrischen Strom um, dass wir die damit verbundenen Gefahren, vor allem Stromschlägeund Brände, oft unterschätzen. Das liegt unter anderem daran, dass wirStrom mit unseren Sinnen nicht wahrnehmen können – Elektrizität kannman weder sehen noch hören, riechen oder schmecken. Aber fühlen! Und das weiß jeder, der schon mal an ein unter Spannung stehendes Teil gefasst und den schmerzhaften Stromschlag gespürt hat. Mit dieser Broschüre möchten wir Sie dabei unterstützen, sicher mit Strom umzugehen. Sie erfahren mehr darüber, wo und wann Strom ge-fährlich werden kann, zum Beispiel bei technischen Mängeln an Gerätenoder der elektrotechnischen Anlage. Es geht aber auch um Produkte, bei denen man eigentlich im („Schnäppchen“-) Laden schon ahnen kann, dass sie unsicher sind unddass sie mit großer Wahrscheinlichkeit in Kürze anfangen werden, Fun-ken zu schlagen, zu schmelzen oder den stechenden Geruch von Ver-branntem zu verbreiten. Wir hoffen, dass Sie diese Broschüre gerne und mit Gewinn lesen, denn: Wissen schützt vor elektrischem Schlag oder Schlimmerem.
________________________________________________ Seite 3 __________________________________________________ Für den Menschen ist nicht nur die Höhe der elektrischen Spannung (Volt) gefährlich, sondern unter anderem auch die Stromstärke (Ampere).Schon wenige Volt können zu einem Unfall führen,wenn große Stromstär-ken fließen. In vielen älteren Wohnungen oder Häusern entsprechen die Elektroin- stallationen nicht mehr den heutigen Anforderungen, zum Beispiel durchdie Vielzahl gleichzeitig Strom verbrauchender Geräte. Darüber hinaus ist ja jeder Benutzer einer Wohnung ein „kleiner Elek- triker“, wenig bekannt ist aber, dass gerade die elektrische Anlage genausobehandelt werden will, wie jedes Gasgerät, jeder Fernseher oder jedesAuto. Darum wurde vom ÖVE eine Regel herausgegeben, die sozusagen als Bedienungsanleitung für elektrische Anlagen verstanden werden kann: OVE-Richtlinie R5 Bedienen und Erhalten des ordnungsgemä- ßen Zustandes von elektrischen Anlagen durch Laien. Hier sind die einfachsten Regeln im Umgang mit Strom festgehalten, um die Sicherheit für Leib und Leben zu gewährleisten. Warum die Regel R5?
________________________________________________ Seite 4 __________________________________________________ Regeln und Verantwortung Anerkannte Regeln der Technik Die anerkannten Regeln der Technik sind für den Entwurf und die Aus- führung von baulichen Anlagen oder technischen Objekten vorgesehen. Sie sind als theoretisch richtig erkannt, sind festgeschrieben, in der Praxis bekannt und haben sich aufgrund fortdauernder praktischer Erfah-rung bewährt. Sie stellen nach Werkvertragsrecht den Sollzustand einerMindestanforderung dar und bei Nichteinhaltung liegt bereits ein Mangelvor. Diese OVE-Richtlinie R5 gilt für das Bedienen und das Erhalten des ordnungsgemäßen Zustandes von elektrischen Anlagen in Wohnberei-chen, die für den Gebrauch durch Laien konstruiert und installiert wurden.Sie gilt für Hausinstallationen sowie die dort verwendeten Geräte. Zu denWohnbereichen gehören neben Wohnräumen auch allgemein genutzteBereiche wie Stiegenhäuser, Keller, Garagen u. dgl. Jede elektrische Anlage muss unter der Verantwortung einer Person stehen, dem sogenannten Betreiber der Anlage. Dieser ist für die Erhal-tung des ordnungsgemäßen Zustandes der elektrischen Anlage und derGeräte verantwortlich. In den meisten Fällen ist dies der Benutzer derelektrischen Anlage, also der Eigentümer oder der Mieter einer Wohnung. Ordnungsgemäßer Zustand Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Zustand sind unter anderem: - die bestimmungsgemäße Errichtung der Anla-ge für den Gebrauch durch Laien; - das Vorliegen eines positiven Prüfbefundes,ausgestellt von einem befugten Elektrotechni-ker; - keine augenscheinlichen Mängel und Beschä-digungen; - die Dokumentation (z. B. Beschriftung, Strom-kreisverzeichnis, Pläne, Bedienungsanleitungen): - der bestimmungsgemäße Betrieb der Anlage.
________________________________________________ Seite 5 __________________________________________________ Bedienen der elektrischen Anlage Bedienen Das Auswechseln von Leuchtmitteln darf nur im spannungsfreien Zu- stand erfolgen. Der spannungsfreie Zustand kann erreicht werden durch Ziehen des Steckers, das Ausschalten des zugehörigen Leitungsschutzschalters (LS-Schalter) oder des Fehlerstromschutzschalters (Fl-Schutzschalter). Das Auswechseln von Schraubsicherungen ist bis zu einer Nennstromstärke von 35 A (Ampere)zulässig. Über 35 A bis 63 A ist das Auswechselnvon Sicherungen nur bei D02-Sicherungslasttrenn-schaltern zulässig. Sicherungen nicht manipulieren! Sicherungseinrichtungen verhindern, dass das Stromnetz oder die elektrischen Geräte überlastetwerden und schützen wirksam vor Bränden. „Re-parieren“ Sie diese deshalb nicht selbst und überbrücken Sie diese nicht. Eine dauerhafte Überlastung der Leitungen, wie etwa durch mehrere Geräte an Mehrfachsteckdosen, kann zu einem Brand führen. Bewegliche Leitungen, Stecker, Kupplungen und ortsveränderliche Geräte sind sorgfältig zu behandeln und vor jeglicher mechanischen Be-schädigung (z. B. durch scharfe Kanten, Einklemmen, Überfahren) so-wie gegen schädliche Einwirkungen, z. B. durch Öl, Säure, Sonnenein-strahlung, Nässe oder Wärme, zu schützen.
________________________________________________ Seite 6 __________________________________________________ Leitungen, Stecker und Leuchten Bewegliche Leitungen Bewegliche Leitungen dürfen nicht auf Zug beansprucht werden. Bei der Benützung von Verlängerungsleitungen, mobilen Mehrfach- Steckdosen (Tischverteiler), Leitungsrollern (Kabeltrommel) oder Gerä-ten ist darauf zu achten, dass sie den jeweiligen örtlichen und betriebli-chen Anforderungen (z. B. Feuchträume, Anlagen im Freien) entsprechenund der Leistung der angeschlossenen Geräte entsprechen. Bei unsachgemäßer Verwendung (z. B. Hintereinanderstecken von mehreren mobilen Mehrfach-Steckdosen, zu langen Leitungen, zu gerin-gem Leitungsquerschnitt, zu hoherBelastung) kann dies zu Personen-und/oder Sachschäden (Brand) füh-ren. Bewegliche Leitungen (Verlänge- rungsleitungen) sollen feste Installationen (in den Wänden) auf Dauer nichtersetzen. Steckvorrichtungen Stecker mit Schutzkontakten dürfen nur an Steckdosen mit Schutz- kontakten angesteckt werden. Stecker dürfen nur am Stecker aus derSteckdose gezogen werden Offensichtlich defekte Steckdosen, z. B. mit beschädigter oder fehlen- der Abdeckung, mit verbogenen oder abgebrochenen Schutzkontaktenund schlecht befestigte oder aus der Wand heraushängende Steckdosensind zu sichern und dürfen nicht weiter verwendet werden (z. B. abschal-ten oder Raum versperren). In solchen Fällen ist eine Elektrofachkraftbeizuziehen. Zum erhöhten Schutz von Kindern vor den Gefahren des elektrischen Stromes sind folgende Maßnahmen möglich:
________________________________________________ Seite 7 __________________________________________________ - Steckdosen mit erhöhtem Berührungsschutz (eingebaute Kindersicherung, Shutter) oder - Schutz-abdeckungen die beim Gebrauch der Steckdose zuentfernen sind. Anzuschraubende und einzuklebende Kinderschutzplättchen für Steck-dosen verändern die genormten Abmessungenvon Steckvorrichtungen und dürfen daher wegender dadurch entstehenden möglichen Brandge-fahr nicht verwendet werden. Leuchten Beim Auswechseln eines Leuchtmittels ist auf die Leistung (Watt) und den Typ zu achten. Die höchstzulässige Leistung des Leuchtmittels istauf der Leuchte angegeben. Die Oberflächentemperatur ist zu beachten(Verbrennungsgefahr!). Beim Auswechseln eines Leuchtmittels sollen energieeffiziente Leucht- mittel bevorzugt werden. Nach dem Einsetzen von Leuchtmitteln sind die Leuchten wieder in den ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen (Schutzglas, Schutzkorb).Beschädigte Schutzgläser und Schutzkörbe von Leuchten sind unver-züglich zu erneuern. Leuchtstofflampen („Leuchtstoffröhren“), die flackern oder nur an den Enden glühen, sind wegen Brandgefahr durch Überhitzung unverzüglichauszuschalten. Die Leuchtstoffröhre und/oder der Starter ist/sind auszu-wechseln.
________________________________________________ Seite 8 __________________________________________________ Elektrische Geräte Elektrische Geräte müssen entsprechend den Hinweisen der Betriebs- anweisung bestimmungsgemäß verwendet werden. Die Betriebs- undGebrauchsanweisungen müssen zur späteren Einsichtnahme aufbewahrtwerden. Wärmeabgebende Verbrauchsmittel (z. B. Heizstrahler, Leuchten) sind so aufzustellen und zu betreiben, dass sie kei-nen Brand verursachen können. Offensichtlich schadhafte elektrische Gerä- te (z. B. gebrochene Gehäuse, beschädigtesAnschlusskabel, beschädigter Stecker) dürfennicht benutzt werden. Zum Reinigen der elektrischen Geräte sind diese spannungsfrei zu machen, z. B. durch Stecker ziehen. Elektronische Geräte Beim Anschluss von Geräten mit elektronischen Bauteilen ist auf den in der Betriebsanleitung beschriebenen Fehlerschutz zu achten. Bei gleichzeitiger Verwendung von mehreren elektronischen Geräten, wie Computer-Netzteilen. Steckernetzteilen, Ladegeräten, Energiespar-lampen, Leuchtstofflampen mit elektronischem Vorschaltgerät, Wasch- maschinen u. dgl. kann es zu Störungen, Netz-ausfällen oder zu Problemen in Datennetzwer-ken kommen. In solchen Fällen ist ein Elektrotechniker bei- zuziehen. Geräte
________________________________________________ Seite 9 __________________________________________________ Zustand der Anlage Erhalten des ordnungsgemäßen Zustandes Elektrische Anlagen sind in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Sie sind im Fall einer außergewöhnlichen Beanspruchung, z. B. durchstarke Verschmutzung, Feuchtigkeit etc., in angemessenen Zeitabstän-den durch einen Elektroftechniker reinigen zu lassen. Weisen Anlagenteile oder Geräte offensichtliche Mängel (wie z. B. ge- brochene oder fehlende Abdeckungen, Rauch- und Schmauchspuren, be-schädigte Leitungen, das Nichtauslösen des Fl-Schutzschalters bei Be-tätigung der Prüftaste) auf, so hat der Anlagenverantwortliche unverzüg-lich einen Elektrotechniker beizuziehen. Abdeckungen und die für die Sicherheit erforderlichen Schutz- und Überwachungseinrichtungen (z. B. Schmelzsicherungen, Fl-Schutzschal-ter, Heizungs-Not-Aus-Schalter, Motorschutzschalter, Meldeeinrichtungen)dürfen weder unwirksam gemacht noch unzulässig verstellt oder geän-dert werden. Der Fl-Schutzschalter ist durch Betätigen der Prüf- taste mindestens 2-mal jährlich zu kontrollieren, sofernvom Hersteller kein kürzeres Intervall vorgegeben wird.Hier bietet sich die Zeitumstellung im Frühjahr bzw. imHerbsz an. Löst der Fl-Schutzschalter beim Betätigender Prüftaste nicht aus, so ist er unverzüglich durch ei-nen Elektrotechniker überprüfen zu lassen. Überspannungsableiter sind nach Gewittern und Blitzeinschlägen zu kontrollieren. Sicherheitsschilder, Aufschriften und Aushänge dürfen nicht verstellt oder überdeckt werden und müssen in gutem Zustand erhalten werden. Der Zugang zu elektrischen Anlagenteilen, wie zu Sicherungs- und Zählerverteilern bzw. -nischen, Messeinrichtungen, Maschinen, sowie zuRäumen, die elektrische Anlagenteile beinhalten, ist von Gegenständenjeglicher Art frei zu halten und nicht zu verstellen.
________________________________________________ Seite10 __________________________________________________ Wiederkehrende Überprüfungen Elektrische Anlagen müssen in geeigneten Zeitabständen überprüft werden. Der für die Anlage Verantwortliche hat dies zu veranlassen. Diein Verordnungen, Bestimmungen und behördlichen Bescheiden festge-legten Prüfintervalle sind einzuhalten. Wiederkehrende Prüfungen sollen Mängel aufdecken, die nach der In- betriebnahme aufgetreten sind und die denBetrieb behindern oder Gefährdungen her-vorrufen können. Für Haus- und Wohnungsanlagen ist eine Überprüfung durch einen befugten Elektro-techniker mindestens alle 10 Jahre durch-zuführen. Ebenso ist bei einem Benutzerwechsel der ordnungsgemäße Zustand der elektrischen Anlage nachzuweisen. Unter Benutzerwechsel verstehtman z. B. ein neues Mietverhältnis bzw. einen Eigentümerwechsel. Die Behebung festgestellter Mängel ist durch den für die Anlage Ver- antwortlichen zu veranlassen. Prüf-Befund In der Normenreihe ÖVE/ÖNORM E 8001-6 wird die Prüfung für elek- trische Anlagen behandelt. Unter Prüfen von elektrischen Anlagen wirddie Zustandsfeststellung der elektrischen Anlage mit Besichtigen, Erpro-ben und Messen verstanden. Jedenfalls müssen die Prüfergebnisse ineinem Prüf-Befund niedergeschrieben und dem Anlagenbuch beigelegtwerden. Das Anlagenbuch ist dem Anlagenbetreiber zur Aufbewahrungbei der Anlage zu übergeben. Es dient als Grundlage für wiederkehrendePrüfungen. In diesem Anlagenbuch sollen alle Unterlagen über die elektrische An- lage (Pläne, rechnungen etc.) enthalten sein, sämtliche Unterlagen überdie Veränderungen in der Anlage und die Prüfbefunde über die wiederkeh-renden Prüfungen sind dort beizulegen. Prüfung und Befund
________________________________________________ Seite 11 __________________________________________________ Blitzschutz Blitzschutzanlage Blitzschutzanlagen müssen in geeigneten Zeit- abständen überprüft werden. Der für die AnlageVerantwortliche hat dies zu veranlassen. Die inRegeln der Technik, Verordnungen, Bestimmungenund behördlichen Bescheiden festgelegten Prüfin-tervalle sind einzuhalten. Wiederkehrende Prüfun-gen sollen Mängel aufdecken, die nach der Inbetriebnahme aufgetreten sindund die Wirksamkeit des Blitzschutzsystems beeinträchtigen können. Blitzschutzanlagen von landwirtschaftlichen Gebäuden und Wohnge- bäuden mit mehr als 3 Wohneinheiten (z. B. Reihenhäuser) müssenmindestens alle 5 Jahre überprüft werden. Blitzschutzanlagen von Wohngebäuden bis zu 3 Wohneinheiten sol- len mindestens alle 10 Jahre überprüft werden. Der Prüf-Befund ist durch eine hiezu befugten Elektrotechniker erstel- len zu lassen. Die Behebung festgestellter Mängel ist durch den für dieAnlage Verantwortlichen zu veranlassen. Antennenanlagen müssen geerdet bzw. am eine bestehenden Blitz- schutzanlage angeschlossen werden, es sei denn, sie befinden sich imSchutzberich einer Blitzschutzanlage Anlagenbuch und Bundes- einheitlicher Prüf-Befund
ImpressumMedieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Kuratorium für Elektrotechnik. Für den Inhalt verantwortlich: Ing. Ernst Matzke Sitz des Medieninhabers und Anschrift der Redaktion: 1030 Wien, Rudolf-Sallinger-Pl. 1Tel.: 01 / 713 54 68, Fax.: 01 / 712 68 47 Erscheinungsort: Wien, Verlagspostamt 1030 Abschliessend ein paar gute Tipps: Die Errichter der Anlage, die jeweiligen Landesinnungen der Elektro- techniker und das Kuratorium für Elektrotechnik geben gerne weitere Aus-künfte, falls noch Fragen auftreten sollten. Wenn man Kinder hat, erklären Sie ihnen, dass der Umgang mit Strom gefährlich ist. Sichern Sie Steckdosen und Steckerleisten mit Verschlüs-sen oder lassen Sie so genannte Kinderschutzsteckdosen installieren.Achten Sie auch darauf, dass Elektrogeräte für kleine Kinder unerreich-bar sind. Das gilt besonders im Badezimmer und in der Küche. Verbannen Sie Spielzeug und elektrische Geräte mit 230 Volt Netz- spannung aus dem Kinderzimmer. Verwenden Sie statt dessen Spiel-zeugtransformatoren mit einer Spannung von maximal 24 Volt. Lesen Siebei elektrischem Spielzeug aufmerksam die Gebrauchsanweisung, Warn-und Sicherheitshinweise. In der OIB-Richtlinie für den Brandschutz steht unter Punkt 3.11 „Rauch- warnmelder“ für neue Wohnungen: „In Wohnungen muss in Aufenthaltsräumen - ausgenommen in Kü- chen - sowie in Gängen, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen füh-ren, jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder angeordnet werden. DieRauchwarnmelder müssen so eingebaut werden, dass Brandrauch früh-zeitig erkannt und gemeldet wird.“ Was für neue Wohnungen gilt, sollte auch für alte gelten. Unsere Emp- fehlung daher: einfach nachrüsten! Aber auch hier gilt: keine Billiggeräte! Renovierung von Räumlichkeiten Um Kosten und Mühen zu sparen wird empfohlen, vor der Renovie- rung von Räumlichkeiten die Top-lnfos der Elektroinnung-Wien heranzu-ziehen: - „Vor Renovierung den Elektrotechniker fragen- „Wohnungs-Checkliste“- „Alarmzeichen bei denen Sie Ihren Elektrotechniker rufen sollten“ Bundes-und Landesinnungen Die Elektrotechniker. Gemeinsam stark.