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10 Tipps zu Winterreifen | Das sollten Sie beachten
10 Tipps zu Winterreifen | Das sollten Sie beachten
10 Tipps zu Winterreifen Das sollten Sie beachten
10 Tipps zu Winterreifen Das sollten Sie beachten
Hier erhalten Sie Tipps, worauf Sie beim Wechsel auf Winterreifen achten sollten. Die Winterreifenpflicht tritt in Kraft! InÖsterreich gilt vom 1. November bis 14.April des Folgejahres Winterreifen‐Pflicht. Dies gilt sowohl für Ihrenprivaten PKW, als auch für Liefer‐fahrzeuge und Transporter, die währendder Arbeitszeit im Einsatz sind .
Hier erhalten Sie Tipps, worauf Sie beim Wechsel auf Winterreifen achten sollten. Die Winterreifenpflicht tritt in Kraft! InÖsterreich gilt vom 1. November bis 14.April des Folgejahres Winterreifen‐Pflicht. Dies gilt sowohl für Ihrenprivaten PKW, als auch für Liefer‐fahrzeuge und Transporter, die währendder Arbeitszeit im Einsatz sind .
Winterausrüstungspflicht? Seit dem 1. Januar 2006 gilt vom 1. November bis 14. April des Folgejahres in Österreich die Winterreifenpflicht (§ 102 und § 103 Kraftfahrgesetz). Wer auf einer winterlichen Fahrbahn (Schnee, Matsch, Eis) ohne Winterreifen fährt, riskiert ein Bußgeld. Für Autofahrer in Österreich besteht eine Winterausrüstungspflicht. Bei Schnee, Matsch oder Eis dürfen ausschließlich Fahrzeuge mit Winterreifen bzw. alternativ mindestens zwei montierten Schneeketten in Betrieb genommen werden.
Winterausrüstungspflicht? Seit dem 1. Januar 2006 gilt vom 1. November bis 14. April des Folgejahres in Österreich die Winterreifenpflicht (§ 102 und § 103 Kraftfahrgesetz). Wer auf einer winterlichen Fahrbahn (Schnee, Matsch, Eis) ohne Winterreifen fährt, riskiert ein Bußgeld. Für Autofahrer in Österreich besteht eine Winterausrüstungspflicht. Bei Schnee, Matsch oder Eis dürfen ausschließlich Fahrzeuge mit Winterreifen bzw. alternativ mindestens zwei montierten Schneeketten in Betrieb genommen werden.
Woran erkenne ich, ob mein Fahrzeug Winterreifen hat? Ausschlaggebend für den Gesetzgeber sind „M+S‐Reifen“ – Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Dies ist in der Richtlinie ECE‐Regelung Nr. 54 geregelt. Montieren Sie zur kalten Jahreszeit Reifen mit der „M+S“‐Kürzung. Sog. „Ganzjahresreifen“ oder „Allwetterreifen“ sind ein guter Kompromiss zur Winterbereifung. Auch Ganzjahresreifen tragen die „M+S“ Kennung.
Woran erkenne ich, ob mein Fahrzeug Winterreifen hat? Ausschlaggebend für den Gesetzgeber sind „M+S‐Reifen“ – Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Dies ist in der Richtlinie ECE‐Regelung Nr. 54 geregelt. Montieren Sie zur kalten Jahreszeit Reifen mit der „M+S“‐Kürzung. Sog. „Ganzjahresreifen“ oder „Allwetterreifen“ sind ein guter Kompromiss zur Winterbereifung. Auch Ganzjahresreifen tragen die „M+S“ Kennung.
Wie kann ich meine Sommerreifen am besten lagern? Vor der Einlagerung sollten Reifen auf Stiche, Schnitte, Risse und Beulen überprüft werden. Der ADAC empfiehlt den Luftdruck vor der Einlagerung um 0,5 Bar im Vergleich zur Herstellerangabe zu erhöhen. Funktionstüchtige Reifen sollten trocken, kühl und dunkel gelagert werden. Reifen mit Felgen sollten gestapelt werden. Nicht‐montierte Reifen sollten senkrecht an der Wand lehnen und regelmäßig gedreht werden. Eine Kennzeichnung der abmontierten Reifen mit Kreide ist hilfreich, z.B. „v.r.“ für „vorne rechts“.
Wie kann ich meine Sommerreifen am besten lagern? Vor der Einlagerung sollten Reifen auf Stiche, Schnitte, Risse und Beulen überprüft werden. Der ADAC empfiehlt den Luftdruck vor der Einlagerung um 0,5 Bar im Vergleich zur Herstellerangabe zu erhöhen. Funktionstüchtige Reifen sollten trocken, kühl und dunkel gelagert werden. Reifen mit Felgen sollten gestapelt werden. Nicht‐montierte Reifen sollten senkrecht an der Wand lehnen und regelmäßig gedreht werden. Eine Kennzeichnung der abmontierten Reifen mit Kreide ist hilfreich, z.B. „v.r.“ für „vorne rechts“.
Wann sollten die alten Winterreifen gegen Neue ausgetauscht werden? Die gesetzliche Mindestprofiltiefe für Winterreifen liegt bei 4 mm, bei Diagonalreifen sind es 5 mm. Reifen lassen sich auf ihr Alter hin prüfen. Auskunft gibt hier die sog. DOT‐ Nummer. Hierbei handelt es sich um eine vierstellige Nummer. Die ersten beiden Ziffern geben die Woche an, in der der Reifen produziert wurde, die letzten beiden Ziffern geben das Produktionsjahr an.
Wann sollten die alten Winterreifen gegen Neue ausgetauscht werden? Die gesetzliche Mindestprofiltiefe für Winterreifen liegt bei 4 mm, bei Diagonalreifen sind es 5 mm. Reifen lassen sich auf ihr Alter hin prüfen. Auskunft gibt hier die sog. DOT‐ Nummer. Hierbei handelt es sich um eine vierstellige Nummer. Die ersten beiden Ziffern geben die Woche an, in der der Reifen produziert wurde, die letzten beiden Ziffern geben das Produktionsjahr an.
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10 Tipps zu Winterreifen | Das sollten Sie beachten
Veröffentlicht: 5. November 2014 · Kategorie: Voltimum
10 Tipps zu Winterreifen | Das sollten Sie beachten
10 Tipps zu Winterreifen Das sollten Sie beachten
10 Tipps zu Winterreifen Das sollten Sie beachten
Hier erhalten Sie Tipps, worauf Sie beim Wechsel auf Winterreifen achten sollten. Die Winterreifenpflicht tritt in Kraft! InÖsterreich gilt vom 1. November bis 14.April des Folgejahres Winterreifen‐Pflicht. Dies gilt sowohl für Ihrenprivaten PKW, als auch für Liefer‐fahrzeuge und Transporter, die währendder Arbeitszeit im Einsatz sind .
Hier erhalten Sie Tipps, worauf Sie beim Wechsel auf Winterreifen achten sollten. Die Winterreifenpflicht tritt in Kraft! InÖsterreich gilt vom 1. November bis 14.April des Folgejahres Winterreifen‐Pflicht. Dies gilt sowohl für Ihrenprivaten PKW, als auch für Liefer‐fahrzeuge und Transporter, die währendder Arbeitszeit im Einsatz sind .
Winterausrüstungspflicht? Seit dem 1. Januar 2006 gilt vom 1. November bis 14. April des Folgejahres in Österreich die Winterreifenpflicht (§ 102 und § 103 Kraftfahrgesetz). Wer auf einer winterlichen Fahrbahn (Schnee, Matsch, Eis) ohne Winterreifen fährt, riskiert ein Bußgeld. Für Autofahrer in Österreich besteht eine Winterausrüstungspflicht. Bei Schnee, Matsch oder Eis dürfen ausschließlich Fahrzeuge mit Winterreifen bzw. alternativ mindestens zwei montierten Schneeketten in Betrieb genommen werden.
Winterausrüstungspflicht? Seit dem 1. Januar 2006 gilt vom 1. November bis 14. April des Folgejahres in Österreich die Winterreifenpflicht (§ 102 und § 103 Kraftfahrgesetz). Wer auf einer winterlichen Fahrbahn (Schnee, Matsch, Eis) ohne Winterreifen fährt, riskiert ein Bußgeld. Für Autofahrer in Österreich besteht eine Winterausrüstungspflicht. Bei Schnee, Matsch oder Eis dürfen ausschließlich Fahrzeuge mit Winterreifen bzw. alternativ mindestens zwei montierten Schneeketten in Betrieb genommen werden.
Woran erkenne ich, ob mein Fahrzeug Winterreifen hat? Ausschlaggebend für den Gesetzgeber sind „M+S‐Reifen“ – Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Dies ist in der Richtlinie ECE‐Regelung Nr. 54 geregelt. Montieren Sie zur kalten Jahreszeit Reifen mit der „M+S“‐Kürzung. Sog. „Ganzjahresreifen“ oder „Allwetterreifen“ sind ein guter Kompromiss zur Winterbereifung. Auch Ganzjahresreifen tragen die „M+S“ Kennung.
Woran erkenne ich, ob mein Fahrzeug Winterreifen hat? Ausschlaggebend für den Gesetzgeber sind „M+S‐Reifen“ – Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Dies ist in der Richtlinie ECE‐Regelung Nr. 54 geregelt. Montieren Sie zur kalten Jahreszeit Reifen mit der „M+S“‐Kürzung. Sog. „Ganzjahresreifen“ oder „Allwetterreifen“ sind ein guter Kompromiss zur Winterbereifung. Auch Ganzjahresreifen tragen die „M+S“ Kennung.
Wie kann ich meine Sommerreifen am besten lagern? Vor der Einlagerung sollten Reifen auf Stiche, Schnitte, Risse und Beulen überprüft werden. Der ADAC empfiehlt den Luftdruck vor der Einlagerung um 0,5 Bar im Vergleich zur Herstellerangabe zu erhöhen. Funktionstüchtige Reifen sollten trocken, kühl und dunkel gelagert werden. Reifen mit Felgen sollten gestapelt werden. Nicht‐montierte Reifen sollten senkrecht an der Wand lehnen und regelmäßig gedreht werden. Eine Kennzeichnung der abmontierten Reifen mit Kreide ist hilfreich, z.B. „v.r.“ für „vorne rechts“.
Wie kann ich meine Sommerreifen am besten lagern? Vor der Einlagerung sollten Reifen auf Stiche, Schnitte, Risse und Beulen überprüft werden. Der ADAC empfiehlt den Luftdruck vor der Einlagerung um 0,5 Bar im Vergleich zur Herstellerangabe zu erhöhen. Funktionstüchtige Reifen sollten trocken, kühl und dunkel gelagert werden. Reifen mit Felgen sollten gestapelt werden. Nicht‐montierte Reifen sollten senkrecht an der Wand lehnen und regelmäßig gedreht werden. Eine Kennzeichnung der abmontierten Reifen mit Kreide ist hilfreich, z.B. „v.r.“ für „vorne rechts“.
Wann sollten die alten Winterreifen gegen Neue ausgetauscht werden? Die gesetzliche Mindestprofiltiefe für Winterreifen liegt bei 4 mm, bei Diagonalreifen sind es 5 mm. Reifen lassen sich auf ihr Alter hin prüfen. Auskunft gibt hier die sog. DOT‐ Nummer. Hierbei handelt es sich um eine vierstellige Nummer. Die ersten beiden Ziffern geben die Woche an, in der der Reifen produziert wurde, die letzten beiden Ziffern geben das Produktionsjahr an.
Wann sollten die alten Winterreifen gegen Neue ausgetauscht werden? Die gesetzliche Mindestprofiltiefe für Winterreifen liegt bei 4 mm, bei Diagonalreifen sind es 5 mm. Reifen lassen sich auf ihr Alter hin prüfen. Auskunft gibt hier die sog. DOT‐ Nummer. Hierbei handelt es sich um eine vierstellige Nummer. Die ersten beiden Ziffern geben die Woche an, in der der Reifen produziert wurde, die letzten beiden Ziffern geben das Produktionsjahr an.
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10 Tipps zu Winterreifen Das sollten Sie beachten Die Winterreifenpflicht tritt in Kraft! In sterreich gilt vom 1. November bis 14. April des Folgejahres Winterreifen Pflicht. Dies gilt sowohl fr Ihren privaten PKW, als auch fr Liefer fahrzeuge und Transporter, die whrend der Arbeitszeit im Einsatz sind. Hier erhalten Sie Tipps, worauf Sie beim Wechsel auf Winterreifen achten sollten. Winterausrstungspflicht? Seit dem 1. Januar 2006 gilt vom 1. November bis 14. April des Folgejahres in sterreich die Winterreifenpflicht ( 102 und 103 Kraftfahrgesetz). Wer auf einer winterlichen Fahrbahn (Schnee, Matsch, Eis) ohne Winterreifen fhrt, riskiert ein Bugeld. Fr Autofahrer in sterreich besteht eine Winterausrstungspflicht. Bei Schnee, Matsch oder Eis drfen ausschlielich Fahrzeuge mit Winterreifen bzw. alternativ mindestens zwei montierten Schneeketten in Betrieb genommen werden. Woran erkenne ich, ob mein Fahrzeug Winterreifen hat? Ausschlaggebend fr den Gesetzgeber sind M+SReifen Reifen, bei denen das Profil der Laufflche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewhrleisten als normale Reifen. Dies ist in der Richtlinie ECERegelung Nr. 54 geregelt. Montieren Sie zur kalten Jahreszeit Reifen mit der M+SKrzung. Sog. Ganzjahresreifen oder Allwetterreifen sind ein guter Kompromiss zur Winterbereifung. Auch Ganzjahresreifen tragen die M+S Kennung. Wie kann ich meine Sommerreifen am besten lagern?...
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