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Was sich mit der neuen EU-Vorschrift zum SEPA-Zahlverfahren ab 2014 ändert

Was sich mit der neuen EU-Vorschrift zum SEPA-Zahlverfahren ab 2014 ändert

Das Ziel der Single Euro Payments Area (SEPA) ist es, den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum zu schaffen. Anfang 2012 hat der europäische Gesetzgeber eine Verordnung verabschiedet, die unter anderem die Ablösung der jeweiligen nationalen Zahlverfahren (Überweisung und Lastschriften) in Euro zugunsten der neuen SEPA-Zahlverfahren vorschreibt. Stichtag hierfür ist der 1. Februar 2014. Die heute bestehenden Zahlungsverkehrsverfahren können nur noch bis zum 31. Januar 2014 weiter genutzt werden.

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Was sich mit der neuen EU-Vorschrift zum SEPA-Zahlverfahren ab 2014 ändert

Veröffentlicht: 3. Juli 2013 · Kategorie: Fachartikel

Das Ziel der Single Euro Payments Area (SEPA) ist es, den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum zu schaffen. Anfang 2012 hat der europäische Gesetzgeber eine Verordnung verabschiedet, die unter anderem die Ablösung der jeweiligen nationalen Zahlverfahren (Überweisung und Lastschriften) in Euro zugunsten der neuen SEPA-Zahlverfahren vorschreibt. Stichtag hierfür ist der 1. Februar 2014. Die heute bestehenden Zahlungsverkehrsverfahren können nur noch bis zum 31. Januar 2014 weiter genutzt werden.

Aus diesem Dokument

fokus|unternehmen SEPA – der Countdown läuft Eine Information der privaten Banken Berlin, April 2013, 2., aktualisierte Auflage bankenverband Inhalt 1 Europäischer Gesetzgeber schreibt SEPA-Umstellung vor 4 Das Ziel der Single Euro Payments Area (SEPA) ist es, den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum zu schaffen. Anfang 2012 hat der europäische Gesetzgeber eine Verordnung verabschiedet, die unter anderem die Ablösung der jeweiligen nationalen Zahlverfahren (Überweisung und Lastschriften) in Euro zugunsten der neuen SEPA-Zahlverfahren vorschreibt. Stichtag hierfür ist der 1. Februar 2014. Die heute bestehenden Zahlungsverkehrsverfahren können daher nur bis zum 31. Januar 2014 weiter genutzt werden. Die SEPA-Verfahren werden bereits parallel angeboten. 2 SEPA-Überweisung 5 Die SEPA-Überweisung fasst die Vorgaben bereits bestehender europäischer Vereinbarungen zur Abwicklung grenzüberschreitender Überweisungen zu einem einheitlichen Konzept zusammen und gewährleistet so ein europaweit einheitliches Standardverfahren. 3 SEPA-Lastschrift 7 Die Lastschrift ist für Europa ein wichtiges Zahlungsinstrument, denn sie macht mehr als ein Viertel aller Transaktionen aus. In diesem Kapitel werden die zwei Verfahren der SEPA-Lastschrift sowie deren wesentliche Eigenschaften vorgestellt. 4 Migration auf die SEPA-Verfahren 10 Für Unternehmen bedeutet die Migration unter anderem eine Umstellung auf das SEPA-Datenformat sowie die Nutzung von IBAN (International Bank Account Number) und BIC...

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