Was sich mit der neuen EU-Vorschrift zum SEPA-Zahlverfahren ab 2014 ändert

Was sich mit der neuen EU-Vorschrift zum SEPA-Zahlverfahren ab 2014 ändert

Das Ziel der Single Euro Payments Area (SEPA) ist es, den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum zu schaffen. Anfang 2012 hat der europäische Gesetzgeber eine Verordnung verabschiedet, die unter anderem die Ablösung der jeweiligen nationalen Zahlverfahren (Überweisung und Lastschriften) in Euro zugunsten der neuen SEPA-Zahlverfahren vorschreibt. Stichtag hierfür ist der 1. Februar 2014. Die heute bestehenden Zahlungsverkehrsverfahren können nur noch bis zum 31. Januar 2014 weiter genutzt werden.