Prüfung elektrischer Anlagen und ihre Dokumentation
WKO

Prüfung elektrischer Anlagen und ihre Dokumentation

In Zusammenhang mit der Prüfung von elektrischen Anlagen und der Frage nach dem erforderlichen Umfang des an den Auftraggeber zu übergebenden Konvoluts an Prüfberichten und -befunden hat der WKO das folgende Merkblatt 4/2013 erstellt.

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Prüfung elektrischer Anlagen und ihre Dokumentation

Veröffentlicht: 9. Juli 2013 · Kategorie: Fachartikel

In Zusammenhang mit der Prüfung von elektrischen Anlagen und der Frage nach dem erforderlichen Umfang des an den Auftraggeber zu übergebenden Konvoluts an Prüfberichten und -befunden hat der WKO das folgende Merkblatt 4/2013 erstellt.

Aus diesem Dokument

Merkblatt 4/13 Prfung elektrischer Anlagen und ihre Dokumentation In Zusammenhang mit der Prfung von elektrischen Anlagen wurde die Frage nach dem erforderlichen Umfang des an den Auftraggeber zu bergebenden Konvoluts an Prfberichten und -befunden gestellt und kann wie folgt zusammenfassend beantwortet werden: Aufgrund der entsprechenden (und nachstehend angefhrten) elektrotechnischen Sicherheitsvorschriften und der fr den Geschftsverkehr grundlegenden zivilrechtlichen Bestimmungen ergibt sich, dass die Anlagendokumentation alle im Zuge der Anlagenprfung erhobenen technischen Daten, Prf- und Messergebnisse mit smtlichen Einzelbefunden, die aufgrund der Anlagenprfung zu erheben ntig sind und fr die ordnungsgeme Erstellung des Anlagenbuches auch tatschlich angefertigt werden, in jedem Fall zu enthalten haben und dem Anlagenbetreiber (Auftraggeber) in lckenloser, schriftlicher Form zu bergeben sind. I. Rechtsvorschriften Neue elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel sowie wesentliche nderungen und Erweiterungen bestehender elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel mssen gem 2 ETG 1992 nach den Grundstzen der Normalisierung und Typisierung, soweit wie mglich einheitlich, namentlich hinsichtlich der Stromart, der Frequenz und der Spannung, letztere abgestuft nach dem Zweck der Anlagen, ausgefhrt werden. Ferner sind gem 3 Abs. 1 ETG 1992 elektrische Betriebsmittel und Anlagen so zu errichten, herzustellen, instand zu halten und zu betreiben, dass ihre...

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