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Prüfung elektrischer Anlagen und ihre Dokumentation
WKO

Prüfung elektrischer Anlagen und ihre Dokumentation

In Zusammenhang mit der Prüfung von elektrischen Anlagen und der Frage nach dem erforderlichen Umfang des an den Auftraggeber zu übergebenden Konvoluts an Prüfberichten und -befunden hat der WKO das folgende Merkblatt 4/2013 erstellt.

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Prüfung elektrischer Anlagen und ihre Dokumentation

Veröffentlicht: 9. Juli 2013 · Kategorie: Fachartikel

In Zusammenhang mit der Prüfung von elektrischen Anlagen und der Frage nach dem erforderlichen Umfang des an den Auftraggeber zu übergebenden Konvoluts an Prüfberichten und -befunden hat der WKO das folgende Merkblatt 4/2013 erstellt.

Aus diesem Dokument

Merkblatt 4/13 Prüfung elektrischer Anlagen und ihre Dokumentation In Zusammenhang mit der Prüfung von elektrischen Anlagen wurde die Frage nach dem erforderlichen Umfang des an den Auftraggeber zu übergebenden Konvoluts an Prüfberichten und -befunden gestellt und kann wie folgt zusammenfassend beantwortet werden: Aufgrund der entsprechenden (und nachstehend angeführten) elektrotechnischen Sicherheitsvorschriften und der für den Geschäftsverkehr grundlegenden zivilrechtlichen Bestimmungen ergibt sich, dass die Anlagendokumentation alle im Zuge der Anlagenprüfung erhobenen technischen Daten, Prüf- und Messergebnisse mit sämtlichen Einzelbefunden, die aufgrund der Anlagenprüfung zu erheben nötig sind und für die ordnungsgemäße Erstellung des Anlagenbuches auch tatsächlich angefertigt werden, in jedem Fall zu enthalten haben und dem Anlagenbetreiber (Auftraggeber) in lückenloser, schriftlicher Form zu übergeben sind. I. Rechtsvorschriften Neue elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel sowie wesentliche Änderungen und Erweiterungen bestehender elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel müssen gemäß § 2 ETG 1992 nach den Grundsätzen der Normalisierung und Typisierung, soweit wie möglich einheitlich, namentlich hinsichtlich der Stromart, der Frequenz und der Spannung, letztere abgestuft nach dem Zweck der Anlagen, ausgeführt werden. Ferner sind gemäß § 3 Abs. 1 ETG 1992 elektrische Betriebsmittel und Anlagen so zu errichten, herzustellen, instand zu halten und zu...

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