Wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln im Sinne der Arbeitsmittelverordnung
WKO

Wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln im Sinne der Arbeitsmittelverordnung

Merkblatt zur Prüfpflicht und zu den berechtigte Prüfpersonen

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Wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln im Sinne der Arbeitsmittelverordnung

Veröffentlicht: 22. März 2016 · Kategorie: Datenblatt

Merkblatt zur Prüfpflicht und zu den berechtigte Prüfpersonen

Aus diesem Dokument

Merkblatt 5/15 Als Arbeitsmittel gelten alle Maschinen, Apparate, Werkzeuge, Gerte und Anlagen, die zur Benutzung durch Arbeitnehmer vorgesehen sind. Insbesondere folgende Arbeitsmittel sind mindestens einmal im Kalenderjahr, jedoch lngstens im Abstand von 15 Monaten, einer wiederkehrenden Prfung zu unterziehen: 1. Krane einschlielich Ladekrane auf Fahrzeugen, schienengebundene und nicht schienengebundene Fahrzeugkrane (Mobilkrane), 2. sonstige kraftbetriebene Arbeitsmittel zum Heben von Lasten, Winden und Zuggerte, 3. durch mechanische oder elektronische Fhrungs- bzw. Leitsysteme gefhrte Regalbediengerte, 4. Hubtische zur ausschlielichen Befrderung von Gtern, 5. Fahrzeughebebhnen, 6. auf Fahrzeugen aufgebaute Ladebordwnde, 7. kraftbetriebene Anpassrampen, kraftbetriebene Tren und Tore, einschlielich solcher von Fahrzeugen, 8. Tore, die sich nach oben ffnen, mit einer Torblattflche ber 10 m, 9. Materialseilbahnen, auf die das Seilbahngesetz 2003 keine Anwendung findet, 10. Bagger und Radlader zum Heben von Einzellasten, 11. Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagmittel fr Lasten oder Arbeitskrbe, 12. selbstfahrende Arbeitsmittel, ausgenommen Fahrzeuge, fr die eine Prfpflicht nach dem Kraftfahrgesetz 1967 besteht, 13. mechanische Leitern, 14. Stetigfrderer, ausgenommen Frderbnder und Rollenbahnen unter 5 m Frderlnge, 15. Feuerungsanlagen fr flssige oder gasfrmige Brennstoffe mit mehr als 30 kW Nennwrmeleistung, 16. kraftbetriebene Pressen, Stanzen und Spritzgiemaschinen mit...

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