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25 Jahre FI-Schutz = rund 750 Tote weniger

Veröffentlicht: 31. März 2005 Kategorie: News

1980 wurde der FI (Fehlerstrom)-Schutzschalter für neue Elektroanlagen (Neubau und Sanierung) gesetzlich vorgeschrieben. Ein Grund zum Feiern, Resümieren, aber auch für einen Blick in die Zukunft:

  • Von 1966 bis 1979 gab es im Durchschnitt 353 Elektrounfälle (mit 43 Toten) pro Jahr. Ab 1980 sank diese Zahl beträchtlich.
  • In den 13 Jahren von 1980 bis 1997 passierten durchschnittlich nur noch 233 Elektrounfälle pro Jahr – und die Zahl der Toten sank auf 17.
  • Die Durchschnittszahlen von 1998 bis 2002 zeigen noch stärker die Bedeutung der FI-Schalter auf: im Schnitt nur mehr 127 Elektrounfälle mit 6 Toten pro Jahr. Das sind zwei Drittel weniger Unfälle als vor 1980, aber gleichzeitig um 86 (!) Prozent weniger Tote.

Die Todesfälle der letzten Jahre sind meist auf defekte FI-Schalter, auf Unwissenheit, Leichtsinn oder Fahrlässigkeit zurückzuführen. Sicherlich hat auch die umfangreiche Aufklärungsarbeit der Elektroinnungen in den letzten Jahren zum starken Rückgang bei Unfällen und Toten beigetragen. Zwar garantieren ausgeklügelte Sicherheitstechnologien zukünftig noch mehr Sicherheit im alltäglichen Umgang mit dem Strom, aber nur, wenn sie genutzt werden. Allerdings lauern leider besondere Gefahrenquellen immer noch in vielen Altbauten mit oft desolaten Elektroanlagen.

Andererseits kann es auch in neueren Gebäuden durch (oft private) Umbauten, eine vermehrte Anzahl von Stromverbrauchern, Alterung usw. zu gefährlichen Situationen kommen. Mit ein Grund, warum der regelmäßige E-Check im Gewerbebereich vorgeschrieben ist. Er sollte aber auch im Privatbereich – genauso wie das „Auto-Pickerl“ – selbstverständlich werden, um etwaige Sicherheitsmängel einer Elektroanlage rechtzeitig zu beheben.

Anlässlich der Elektro-Sicherheitswoche 2005 zeigen die Landesinnungen Wien, Niederösterreich und Burgenland mit einer Konsumenten-Info-Kampagne in den Print- und Funkmedien einerseits den hohen Standard elektrotechnischer Schutzeinrichtungen auf, andererseits informieren sie über neueste Sicherheitskonzepte sowie die aktuelle Entwicklung von Rechtssprechung und Gesetzgebung.