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Auswahl aus den mit Ausgabe Jänner 2019 erscheinenden OVE-Normen und OVE-Richtlinien

Veröffentlicht: 19. Dezember 2018 Kategorie: Fachartikel

Diese neuen Normen sollten Sie kennen!

Auswahl aus den mit Ausgabe Jänner 2019 erscheinenden OVE-Normen und OVE-Richtlinien

Elektrische Niederspannungsanlagen

OVE E 8101:2019-01-01

Elektrische Niederspannungsanlagen

Diese Norm gilt für die Errichtung von Niederspannungsanlagen mit einer Bemessungsspannung einschließlich 1 000 V Wechselspannung oder 1 500 V Gleichspannung.

OVE Richtlinie R 12-2:2019-01-01

Brandschutz in elektrischen Anlagen – Teil 2: Ergänzende brandschutztechnische Anforderungen an elektrische Betriebsstätten und an elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in elektrischen Niederspannungsanlagen

Diese OVE-Richtlinie enthält ergänzende brandschutztechnische Anforderungen zu den grundsätzlichen Anforderungen gemäß OVE E 8101

  • an elektrische Betriebsstätten für ortsfeste Stromerzeugungsaggregate sowie zentrale Stromversorgungssysteme für die Sicherheitsbeleuchtung;
  • zu den Bedingungen für die Evakuierung im Notfall (Anforderungen an die elektrische Anlage in Fluchtwegen und gesicherten Fluchtbereichen gemäß Arbeitsstättenverordnung – AStV);
  • zur Errichtung der elektrischen Kabel- und Leitungsanlage mit Funktionserhalt und die Dauer des Funktionserhalts für Einrichtungen für Sicherheitszwecke im Brandfall;
  • zur Prüfung der Anforderungen; für Bereiche/Gebäude in denen Einrichtungen für Sicherheitszwecke gemäß OVE E 8101, Teil 5-56 errichtet werden bzw. die Anforderung besteht, dass ihre Funktion zu jeder Zeit, auch während eines Ausfalls der Haupt- und der lokalen Stromversorgung sowie im Brandfall erhalten bleiben muss.

OVE E 8014:2019-01-01

Fundamenterder und ergänzende Maßnahmen mit Erdung und Potentialausgleich für Einrichtungen der Informationstechnik

Diese OVE-Norm legt die Anforderungen für die Anordnung, den Einbau und die Prüfung von Fundamenterdern in Gebäuden fest. Werden in neu errichteten oder generalsanierten Gebäuden bzw. Gebäudeteilen Einrichtungen der Informationstechnik mit geschirmten Verkabelungssystemen installiert, gelten ergänzend die Maßnahmen gemäß Abschnitt 7. Bei ungeschirmten Verkabelungssystemen können die Maßnahmen sinngemäß angewendet werden.

 

Anmerkungen:

  • Anforderungen an die Errichtung von Erdungsanlagen sind außerhalb des Anwendungsbereichs dieser OVE-Norm; siehe dazu ÖVE/ÖNORM E 8001-1.
  • Anforderungen für Blitzschutzsysteme (LPS) siehe ÖVE/ÖNORM EN 62305 Reihe.